Berufe A-Z - Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer (m/w/d)
Dieser Beruf ist erste Wahl, wenn du etwas für die Umwelt tun willst. Denn als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer setzt du deine Energie dafür ein, dass möglichst wenig Energie verloren geht. So hilfst du, die natürlichen Ressourcen unseres Planeten zu schonen und die Lärmverschmutzung zu begrenzen. Da energiesparende Maßnahmen sowohl beim Hochbau als auch an Heizungs-, Sanitär- und Kälteanlagen sowie beim Industrieanlagenbau erforderlich sind, gewinnen Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierungen immer mehr an Bedeutung. Gleiches gilt für den Trocken- und Akustikbau. Das Ziel ist es eben, die Umwelt zu schützen und mit der Energie sparsam und nutzbringend umzugehen.Fassaden und Außenwände, Rohrleitungen und Kanäle, Behälter und auf Armaturen - Dämmstoffe sind immer in Mode und stehen jedem Gebäude. Zur Dämmung gegen Wärme, Kälte und Schall fertigst und montierst du Isolierverkleidungen, insbesondere aus Blechen und Kunststoffen. Auch im Bereich des Brandschutzes sind Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer die Spezialisten. Sie stellen den Brandschutz insbesondere an lufttechnischen und elektrotechnischen Anlagen sowie an Rohrleitungssystemen sicher.
Schutz des Menschen
Dein Einsatzgebiet als Isolierer umfasst vier Bereiche: Der Wärmeschutz dient dem wirksamen Schutz vor Wärme- und Energieverlusten. Der Kälteschutz dagegen verringert Kälteverluste, verhindert Vereisungen und die Tauwasserbildung. Zum Schallschutz gehören die Kapselung, Dämpfung und die Eindämmung von Lärmemissionen zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden sowie die akustische Optimierung von Räumen. Der Brandschutz vereint vorbeugende Maßnahmen gegen Brandschäden an Bauteilen, insbesondere zum Schutz des Menschen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1300,00 € |
3. Lehrjahr: | 1550,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.