BarrierefreiheitErklärung zur Barrierefreiheit
Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald: https://www.hwk-mannheim.de/
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Dokumente, die für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise Dokumente, die im nicht sichtbaren Bereich liegen und über Verlinkungen erreichbar sind
- Spezielle Dokumente, die einen barrierefreien Grund-Aufbau benötigen wie beispielsweise PDFs
- PDFs, die bereits barrierefrei aufgebaut sind oder aber barrierefrei überarbeitet werden konnten, sind mit dem Vermerk "barrierefrei" versehen. Fehlt dieser Hinweis, war eine Überarbeitung aus bestimmten Gründen nicht möglich oder wird noch durchgeführt.
- Fehlende Alt-Attribute bei einigen informativen Grafiken und Nicht-Text-Inhalten wie Bildern oder PDF, die älter als 2020 sind oder im nicht sichtbaren Bereich über Verlinkungen erreichbar sind
- Zu geringer Textkontrast in einigen Schriftgrafiken
- Mangelhaft strukturierte Fokusreihenfolge nach dem Auslösen der Filterfunktion in der Suchergebnisliste sowie ungünstige Tab-Reihenfolge mit spätem Zugriff auf den Hilfsassistenten für eingeschränkte Menschen
- Syntaxfehler bei einigen Seiten, z. B. Startseite "Duplicate-ID" des Chatbots
- Unschlüssige Formulierungen zum Linkzweck im Kontext bei Links, die vor 2020 eingestellt wurden oder auf nicht in der Menüstruktur erreichbaren Dokumenten oder Seiten liegen
- Nicht-Nachvollziehbarkeit bei grafischen Captcha in Ermangelung aktuell nicht vorhandener Alternativen
Nicht barrierefreie Inhalte wie mangelnder Kontrast, grafische Captcha oder Fokus- und Tab-Reihenfolge liegen in einem von übergeordneter Stelle festgelegten Corporate Design und der Bindung an eine gemeinschaftliche Umsetzung des Webauftritts aller Handwerkskammern des Landes begründet.
Der gemeinsame Internet-Dienstleister ist informiert und arbeitet an der Umsetzung der Barrierefreiheit in den beanstandeten Punkten.
Die Handwerkskammer Mannheim-Rhein-Neckar-Odenwald arbeitet darüber hinaus kontinuierlich an der barrierefreien Umsetzung der weiteren oben aufgeführten Inhalte und setzt die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
Gemäß der Vorgaben der BITV 2.0 gibt es Erläuterungen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Inhalt, zur Navigation und zur Barrierefreiheit auf der Website.
Die Videos in Gebärdensprache sind sowohl zum Download als auch in der reinen Textversion verfügbar.
Der Kontrastumschalter ist aktuell am linken, unteren Seitenrand positioniert und bei responsiven Darstellungen unter Umständen nicht mehr sichtbar. Die Positionierung wird zum baldmöglichen Zeitpunkt optimiert und ist zur besseren Wahrnehmung am Seitenanfang vorgesehen.
In Arbeit sind zudem folgende noch nicht barrierefreien Darstellungen:
- Nicht-Sichtbarkeit der Umschalter im erweiterten Datenschutz-Dialog mit aktiviertem Kontrastmodus
- Größe des Cookie-Dialogs und damit verbundene Einschränkungen in der Tab-Navigation
Für den Fall, dass Barrieren beim Bedienen der Website ein weiteres Vorankommen unmöglich machen, stehen die im Folgenden genannten Kontakt der Handwerkskammer zur Verfügung. Gewisse Dokumente, wie beispielsweise PDFs, können in einer barrierefreien Word-Version angefordert werden.
Als Hilfestellung für Menschen mit motorischen, kognitiven oder visuellen Einschränkungen steht die Assistenz-Technologie Eye-Able zur Verfügung und kann über das Symbol am rechten Bildschirmrand (das Männchen mit den zur Seite gestreckten Armen) mit einer Vielzahl an individuellen Einstellungen auf die individuellen Bedürfnisse von Nutzern unserer Website abgestimmt konfiguriert werden. Die Einstellungen bleiben nach einmaliger Konfiguration erhalten und bieten Verbesserungen in verschiedenen Bereichen. Die Einstellungsbereiche umfassen: Schriftgröße, Kontrastmodus, Blaufilter, Nachtmodus, Vorlesefunktion, Tab-Navigation, Einstellungen bei Farbschwäche, Ausblenden von Bildern.
Alle Funktionen der Assistenz-Software sind von allen Seiten aus über das Symbol jeweils am rechten Bildschirmrand zugänglich.
Darüber hinaus sind das Einstellen des Kontrasts sowie der Schriftgröße auf der Website über separate Buttons am linken Bildschirmrand auf direktem Wege möglich. Auch ein Extra-Button mit Vorlesefunktion steht dort zur Verfügung.
b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.10.2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.01.2023 überprüft und ergänzt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1, 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 621 18002-0
presse@hwk-mannheim.de
Kontakt:
Marina Litterscheidt
litterscheidt@hwk-mannheim.de
Rolf Wagenblaß
wagenblass@hwk-mannheim.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.