[REDESIGN 2016] ServiceCenter Sachverstaendige
Manfred Grünwald

Hier finden Sie für Ihren Bereich fachlich zuständige Sachverständige der HandwerkskammerSachverständige finden

Sachverständigenwesen

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Kammerbezirk. Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bestimmt hierbei die Grundlagen und die Voraussetzungen einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung. Auf eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Gutachter besteht kein Rechtsanspruch.

Bestellungsvoraussetzungen sind u. a., dass ein Sachverständiger nur öffentlich bestellt und vereidigt werden kann, wenn er in der Handwerksrolle der Kammer eingetragen ist, die persönliche Eignung besitzt, besonders sachkundig ist, die Fähigkeit hat, Gutachten zu erstatten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Ebenso muss die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten sowie die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gewährleistet sein. 

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens übermittelt die Handwerkskammer die eingereichten Unterlagen an die zuständige Fachinnung mit der Bitte um Stellungnahme. Zudem wird der zuständige Fachverband auf Landesebene über Ihre Bewerbung informiert. Diesem obliegt es dann, in einem getrennten Verfahren die sog. Sach- und Fachkunde zu überprüfen, wobei über die Art und Weise dieser Prüfung der Fachverband alleine entscheidet. Dies können z.B. ein Fachgespräch, die Erstellung eines Gutachtens, die Prüfung durch Checklisten, kleine Klausuren o.ä. sein. Hierauf hat die Handwerkskammer keinen Einfluss.

Die Kosten, die im Rahmen einer solchen Überprüfung entstehen, müssen von dem/der jeweiligen Bewerber/Bewerberin getragen werden.

Weitere Voraussetzung ist der Besuch eines Grundlagenseminars, in dem die rechtlichen Grundlagen vermittelt werden, wobei auch diese Kosten von dem/der jeweiligen Bewerber/Bewerberin selbst zu tragen sind.

Falls Sie beabsichtigen, sich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu bewerben, bitten wir um Zusendung einer Bewerbung nebst Lebenslauf und fotokopierter Nachweise Ihrer bisherigen Ausbildung/Prüfungen. Den entsprechenden Bewerbungsbogen finden Sie auf dieser Seite als Download.



Sachverständigensuche

Die im Kammerbezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bestellten Sachverständigen sind sowohl bei Gericht als auch außergerichtlich für Privatpersonen tätig. Den für Ihren Bereich fachlich zuständigen Sachverständigen der Handwerkskammer können Sie der nachfolgenden Liste entnehmen. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Sachverständigen auf und erfragen Sie insbesondere auch die mit der Beauftragung entstehenden Kosten.

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