Arbeitsschutz und Gesundheit, gelber Helm, Ohrenschutz und Mundschutz
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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Für Unternehmen ist es wichtig, den Menschen nicht nur als Erfüller der Arbeitsaufgabe zu sehen, sondern ihn mit seiner Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden, in seinem ganzheitlichen System zu betrachten. Denn heutzutage suchen Mitarbeiter nicht nur einen sicheren (ungefährlichen) Arbeitsplatz, sondern sie suchen eine ausgewogene Work-Life-Balance, sinnhafte Tätigkeit, Entwicklungsmöglichkeiten, wertschätzende soziale Kontakte mit Kollegen und Führungskräften.

Unternehmen die die Bedürfnisse der Mitarbeiter beachten, erhalten gesunde, motivierte Mitarbeiter die maßgeblich am Unternehmererfolg beitragen und damit auch die Arbeitgeberattraktivität erhöhen. Um langfristig auf dem Markt erfolgreich zu sein, lohnt es sich Betriebliches Gesundheitsmanagement im Unternehmen einzuführen, weiterzuentwickeln und aktiv zu leben.

Per Gesetz trägt der Arbeitgeber die gesamte Verantwortung für seine Mitarbeiter und muss Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durchführen. Diese Verpflichtung besteht, sobald auch nur ein Mitarbeiter als Vollzeit-, Teilzeit-, oder Aushilfskraft beschäftigt wird. Somit beinhaltet das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) die Einhaltung / Durchführung gesetzlicher Vorgaben wie Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung und Betriebliches Eingliederungsmanagement. Zum anderen beinhaltet BGM aber auch freiwillige Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter wie z.B. wertschätzende Mitarbeitergespräche, Motivation zu körperlichen Ausgleichsmaßnahmen und gesunde Ernährung.

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Arbeitssicherheit

Eine der gesetzlichen Vorgaben für den Arbeitgeber ist die Bestellung eines Betriebsarztes, einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ersthelfer. Je nach Betriebsgröße und Engagement kann der Unternehmer dieser Verpflichtung unterschiedlich nachkommen.

Eine weitere Pflicht ist die Erstellung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Diese Pflicht ist in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Die Verordnung enthält Vorgaben um ergonomische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern sowie besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln.

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald stellt eine Checkliste zur Verfügung, mit der man in Kurzform überprüfen kann, welche grundlegenden Vorschriften zu beachten sind.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), muss jedes Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, dem jeweiligen Mitarbeiter anbieten, wenn dieser in einem 12-Monats-Zeitraum länger als 6 Wochen wiederholt oder am Stück arbeitsunfähig war. Das BEM ist gesetzlich vorgeschrieben (SGB IX) und der Unternehmer muss es anbieten, der Arbeitnehmer muss es jedoch nicht annehmen. Dabei soll das Betriebliche Eingliederungsmanagement den Mitarbeiter unterstützen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden indem eine Wiedereingliederung erreicht wird und der Arbeitsplatz erhalten bleibt.

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Anerkennender Erfahrungsaustausch

Bei dem anerkennenden Erfahrungsaustausch handelt es sich um eine Mitarbeiterbefragungsmethode. Mit gezielten Fragen wird in der Hauptsache nach den Stärken (Gesundheitsressourcen) und Schwächen (Belastungen) in einem Unternehmer aus der Sicht der Mitarbeiter gefragt. Damit ist es möglich, gezielt die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und auch präventiv die Belastungsfaktoren zu vermindern. 

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Beratung

Bei einem Beratungsgespräch, telefonisch oder persönlich in der Handwerkskammer oder im Betrieb kann auf die speziellen Belange des einzelnen Unternehmens eingegangen werden. Zur Anforderung der Checkliste oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins oder bei Bedarf an weiteren Informationen wenden Sie sich an Thomas Hollritt, 0621-18002-146 oder thomas.hollritt@hwk-mannheim.de