Ein Serviceangebot der Handwerkskammer für MitgliedsbetriebeWirtschaftsmediation
Wenn Konfliktparteien eigentlich zur Beilegung eines Konfliktes bereit sind, aber alleine nicht weiterkommen, können Sie die kostenfreie Dienstleistung "Wirtschaftsmediation" der Handwerkskammer in Anspruch nehmen.
Was ist Mediation?
Bei der Mediation kommt es, anders als bei Gericht, darauf an, dass beide Seiten an der Lösung des Konfliktes beteiligt sind, diese selbst entwickeln und nicht ein Richter für den einen oder anderen ein Urteil fällt. Ziel der Mediation ist eine Vereinbarung mit Bestand für die Zukunft.
Wann kann Mediation helfen?
Bei Konflikten…
- in Familienunternehmen, Unternehmensnachfolge
- zwischen Gesellschaftern
- bei Fusionen und Firmenübergängen
- durch Umstrukturierung
- auf der Führungsebene
- am Arbeitsplatz, im Team, durch Mobbing
Wie läuft eine solche Mediation ab?
Es werden Gespräche mit den Konfliktparteien vereinbart. Die Gespräche finden auf „neutralem Boden“ statt, zum Beispiel in der Handwerkskammer und werden von einem neutralen Dritten, dem Mediator, moderiert. Seine Aufgabe besteht darin, mit geeigneten Kommunikationstechniken den Verständigungsprozess der Beteiligten zu fördern und eine Klärung der Streitpunkte durch die Konfliktparteien herbeizuführen. Er handelt nach dem Prinzip der „Allparteilichkeit“, er hilft also allen Parteien einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Mediation?
Damit eine Mediation überhaupt möglich ist, müssen folgende Faktoren bei den Konfliktparteien erfüllt sein:
- Alle am Konflikt Beteiligte sind an einer Konfliktlösung interessiert und bereit zur Mediation
- Ein Lösungsspielraum muss vorhanden sein
- Bereitschaft, Informationen für alle Beteiligte offen zu legen
- Vertraulichkeit wird gewährleistet
- Zeitraum zur Konfliktlösung ist ausreichend