Berufe A-Z - Vergolder (m/w/d)
Nicht alles, was golden glänzt, besteht durch und durch aus dem Edelmetall. Als Vergolder bearbeitest du tausendstel Millimeter dünne Goldblättchen, um Dekoratives zu erschaffen - und setzt damit eine jahrhundertealte Tradition fort.Historische und moderne Objekte erhalten durch dich Oberflächen von ganz außergewöhnlicher Qualität. Das gilt zum Beispiel für Rahmen von Gemälden und Grafiken. Du verschönerst aber auch Möbel, Stuckdekorationen oder Plastiken aus Holz, Metall, Stein und Kunststoffen. Du verarbeitest jedoch nicht nur Blattgold, sondern auch Blattsilber, Blattkupfer, Blattmessing und Blattaluminium sowie Metallpulver in verschiedensten Bindemitteln.
Know-how und historisches Hintergrundwissen
Als Vergolder bist du für private Auftraggeber, im Kunsthandel und an öffentlichen Gebäuden tätig. Auch in der Denkmalpflege, zum Beispiel in Kirchen, Schlössern oder anderen denkmalgeschützten Objekten, ist dein Einsatz gefordert.
Im Rahmen deiner Ausbildung eignest du dir kunst- und stilgeschichtliche Kenntnisse sowie profundes Fachwissen im Umgang mit historischen und modernen Werkstoffen an. Aber auch Kenntnisse in den Bereichen Umwelt- und Gesundheitsschutz spielen eine Rolle. Zudem übernimmst du Verantwortung für Kulturgut und legst interdisziplinäre Teamfähigkeit an den Tag.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.