Berufe A-Z - Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Getreidewirtschaft (m/w/d)
Als Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Getreidewirtschaft ist es deine Aufgabe, aus Getreide fachgerecht die jeweils passenden Mehle für Brot und Backwaren, Soßen, Fertig- und Babynahrung sowie Futtermittel herzustellen.
Du verbindest heutzutage handwerkliche Tradition mit Spitzentechnologie. Denn bis zum Endprodukt Mehl braucht es eine Menge Technik und Know-how. Produktqualität und -Sicherheit stehen dabei immer im Vordergrund. Daher nehmen die Laborarbeit und IT-basierte Prozesse bei deiner Arbeit auch einen großen Raum ein. Schon bei der Anlieferung des Getreides prüfst du es im Labor unter anderem auf Feuchtigkeit, Eiweißgehalt und Stärkeeigenschaften. Die eigentliche Produktion läuft dann computergesteuert und fast automatisch ab. Daher ist die Bedienung und Wartung solcher Steuerungsanlagen ein wesentlicher Aspekt deiner Ausbildung.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 860,00 € |
2. Lehrjahr: | 965,00 € |
3. Lehrjahr: | 1080,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.