Berufe A-Z - Textilreiniger (m/w/d)
Wenn du dich mit Textilreinigung auskennst, kannst du weitaus mehr als Flecken entfernen. Qualifizierte Textilreiniger beherrschen eine ausgereifte Hochleistungstechnik und verfügen über ein umfangreiches Textil-Know-how. Denn in den unterschiedlichen textilen Dienstleistungsbetrieben werden heute modernste Maschinen und Verfahrenstechnologien eingesetzt. Als professioneller Textilpfleger hast du vielfältige Zukunftschancen, die mit einer Ausbildung zum Textilreiniger beginnen.Dein Berufsalltag ist spannend und abwechslungsreich. Denn als Textilreiniger bist du nicht nur zuständig für den Soßenfleck auf der Bluse oder den Fettfleck auf dem Jackett - du pflegst unterschiedliche Textilien wie Oberbekleidung, Wäsche, Berufs- und Arbeitsschutzbekleidung, Gardinen, Teppiche, Leder, Polstermöbel, Hotel- und Gaststättenwäsche, Krankenhaus- und Hygienewäsche, Schmutzmatten und vieles mehr.
Das Leistungsangebot zeitgemäßer Betriebe umfasst deutlich mehr als das Waschen und Reinigen von Kleidung bzw. Textilien. Gefragt sind komplexe Problemlösungen, um den Wert von Textilien zu erhalten sowie Textilien für verschiedene Wirtschaftszweige zuverlässig und nachhaltig bereitzustellen. Das Angebot reicht von der kompletten Ausstattung, zum Beispiel von Krankenhäusern mit Personal-, Bett- und OP-Wäsche, bis hin zur pünktlichen Belieferung der Automobilindustrie mit Arbeitsanzügen und Putztüchern. So garantieren Spezialbetriebe etwa, dass Fluggesellschaften pünktlich saubere Uniformen und Bezüge für ihre Flugzeugsitze bekommen.
Gepflegte Textilien, gepflegter Umgang
Für derart umfangreiche Dienstleistungen benötigst du ein ebenso weit gefächertes Fachwissen. Darüber hinaus gehört zur professionellen Textilpflege der Dienst am Kunden. Das heißt: Mit den Endverbrauchern und gewerblichen Partnern solltest du einen guten Umgang pflegen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 950,00 € |
2. Lehrjahr: | 1020,00 € |
3. Lehrjahr: | 1100,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.