Berufe A-Z - Technischer Modellbauer (m/w/d)
Ferngesteuerte Schiffe oder Flugzeuge aus dem Spielzeugladen gehören nicht zu deinem Aufgabengebiet. Als Technischer Modellbauer hast du wesentlich abwechslungsreichere Aufgaben. Bevor ein Produkt in Serie geht, stellst du ein Modell her, in Originalgröße oder maßstabsgerecht verkleinert. Das können Modelleinrichtungen für den Automobil- oder Flugzeugbau sein, Gebrauchsgüter für die Elektroindustrie oder im Anschauungsmodellbau ganze Wohn- oder Industrieanlagen als Miniatur.So fertigst du als Technischer Modellbauer etwa Modelle von Handys, Armaturenbrettern und Autoteilen als Prototypen, um deren Ergonomie zu testen. Das heißt: Du setzt die Produktentwürfe aus Design und Entwicklung um, damit alle mal was "Richtiges in der Hand haben". Ausbildungsplätze für Technische Modellbauer gibt es in drei Fachrichtungen, dem "Gießereimodellbau", dem "Karosserie- und Produktionsmodellbau" sowie speziell für das Handwerk den "Anschauungsmodellbau". Doch es geht im Modellbau nicht nur darum, kleine Vorbilder zu schaffen. Du baust auch Formen, mit deren Hilfe du komplizierte Teile, etwa für Motoren und Maschinen, gießt.
Fingerspitzengefühl und Fantasie
Jedes Detail gestaltest du mit viel handwerklichem Geschick nach Zeichnungen und Daten. Natürlich arbeitest du auch mit computergesteuerten Maschinen, die von einem speziell programmierten Rechner geführt werden, um die heute verlangte Präzision zu liefern. Du tüftelst dabei weitgehend selbstständig, aber auch mit Ingenieuren und Konstrukteuren zusammen. Jede neue Konstruktionszeichnung bedeutet eine neue Herausforderung an Fantasie, Können und Gewissenhaftigkeit.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1059,00 € |
2. Lehrjahr: | 1108,00 € |
3. Lehrjahr: | 1189,00 € |
4. Lehrjahr: | 1252,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.