Berufe A-Z - Ofen- und Luftheizungsbauer (m/w/d)
Mit diesem neuen Berufsbild kann man sicher so manchen hinter dem Ofen hervorlocken: Denn die Ausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer ermöglicht dir, technisches Wissen mit gestalterischem Feingefühl zu kombinieren. Was du dort lernst, ist vielseitig: vom Bau eines Backofens bis hin zur Fertigung von Kachelöfen.Der Beruf des Ofen- und Luftheizungsbauers ist brandaktuell, weil viele Menschen die heimelige Atmosphäre und behagliche Wärme des Kachelofens für sich entdeckt haben. Auch das dekorative Aussehen, die technische Qualität und das Flair eines offenen Kamins macht diese Heizart immer beliebter.
Und für den Trend zur Individualität sind diese Wärmespender genau das Richtige. Denn sie machen nicht nur äußerlich was her, sondern bieten auch zeitgemäße energiesparende Technik. So werden Heizeinsätze, die mit Holz, Öl oder Gas befeuert werden, in Keramik verpackt. Dazu musst du Warmluftkanäle planen, um so die abgegebene Wärme voll auszunutzen.
Ahnung von Wärmelehre und handwerkliches Geschick
Was musst du für den Beruf des Ofen- und Luftheizungsbauers mitbringen? Du benötigst Kenntnisse in der Wärmelehre ebenso wie Geschick im Umgang mit keramischen und metallischen Werkstoffen. Und dein Rat ist selbstverständlich überall dort gefragt, wo erhöhte Wohnqualität einziehen soll.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.