Berufe A-Z - Modist (m/w/d)
Hut ab vor den Kreationen der Modisten - in diesem Beruf entwirfst und fertigst du praktische oder fantasievolle Kopfbedeckungen für die Damenwelt. Die Mode lässt dir dabei viel kreativen Spielraum und die Wünsche der Kundinnen liefern zusätzliche Impulse.Beim Entwurf kommt es nicht nur auf die ausgefallene Form an. Die Gestaltung berücksichtigt auch die Persönlichkeit, das Aussehen und die bevorzugte Kleidung der jeweiligen Kundin. Alles soll zusammenpassen und die Individualität unterstreichen - mal frech, poppig, flippig und mal klassisch-elegant.
Geschickt und kreativ
Deine vielen Ideen verwirklichst du als Modist mit handwerklichem Können. Du schneidest, nähst und formst die jeweils geeigneten Materialien. Das kann beispielsweise Filz oder Stroh sein, aber auch Stoffe wie Seide, Leinen und Wolle. Dazu entstehen unter deinen Händen noch Garnituren, die deinen Kreationen die Krone aufsetzen. Federn, Blüten, Bänder, sogar ganze Vögel aus Stoff und Deko-Material steckst du deinen Kunden an den Hut. Dieser Beruf bietet dir viele Möglichkeiten. So kannst du selbstständig arbeiten und jederzeit deine eigenen Ideen aus dem Hut zaubern.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
ÜLU-Kurse
Kursüberblick
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