Berufe A-Z - Medientechnologe Druck (m/w/d)
Mit dieser Arbeit kannst du bleibenden Eindruck hinterlassen und viele Menschen erreichen. Als Medientechnologe Druck sorgst Du dafür, dass Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Flyer, Verpackungen, Plakate oder Straßenkarten teilweise in riesigen Auflagen um die Welt gehen.Bei deiner Arbeit bedienst du hochleistungsfähige Maschinen, die vor jedem Druck zunächst fachgerecht und individuell eingerichtet werden müssen. Zudem suchst du das zu bedruckende Material und die richtigen Farben aus. In der Folge überwachst du permanent die Druckergebnisse, den Papierlauf und die Druckfarben. Auch die Instandhaltung der Maschinen fällt in deinen Aufgabenbereich.
Die vielseitigen Aufträge, die du erhältst, gilt es in Abstimmung mit den Kunden zu planen. Jeder Druck erfordert außerdem die Wahl des geeigneten Druckverfahrens. Schon während deiner Ausbildung kannst du dich auf ein Verfahren spezialisieren. Zum Beispiel Digitaldruck, Zeitungsdruck, Dekortiefdruck, Flexodruck, Offsetdruck oder künstlerische Druckverfahren. Du entscheidest, was zu dir passt.
Genauigkeit und technisches Know-how
Du besitzt Augenmaß, absolute Genauigkeit und ein gutes Reaktionsvermögen? Dann kommst du mit dem Druck zurecht. Elektronik und digitale Technik erleichtern dir zwar deine Arbeit und machen sie zukunftsfähig, sie verlangen aber auch viel Know-how. Du solltest daher auch offen für neue Technologien sein.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1086,73 € |
2. Lehrjahr: | 1140,93 € |
3. Lehrjahr: | 1195,13 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.