Berufe A-Z - Kürschner (m/w/d)
Als Kürschner rückst du vor allem Zuchttieren auf den Pelz. Aus ihren Fellen fertigst du Bekleidung von höchster Qualität. Pelze von Jungrobben, Leoparden oder anderen geschützten Arten sind für dich dabei selbstverständlich tabu. Auf Artenschutz bedacht und mit geübtem Blick kaufst du deine Werkstoffe, die du dann nach Optik und Beschaffenheit sortierst. Die Felle müssen schließlich zusammenpassen, bevor du sie millimetergenau zu schicken Mänteln, Capes oder Jacken zusammennähst.Wenn du kreativ arbeiten möchtest, kannst du eigene Entwürfe umsetzen - so hast du die Gelegenheit, selbst Mode zu machen. Dazu brauchst du Kenntnisse über den gesamten Verarbeitungsweg: von der harmonischen Fellkombination über das Berechnen von Flächen und das Zeichnen von Entwürfen bis hin zum genauen Schneiden. Natürlich kannst du auch bestehende Entwürfe nähen. Das tust du mit Maschinen oder - wenn es um ganz besondere Stücke geht - von Hand.
Nichts für Faulpelze
Der Dienst am Kunden darf auch nicht zu kurz kommen. Mal musst du hierbei ein nobles Stück der Mode anpassen, mal eine Ausbesserung vornehmen. Wenn du Designideen und handwerkliche Fähigkeiten hast, kannst du diese im Kürschner-Atelier umsetzen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 735,00 € |
2. Lehrjahr: | 840,00 € |
3. Lehrjahr: | 950,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.