Berufe A-Z - Klavier- und Cembalobauer (m/w/d)
Jetzt mach mal Piano - und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Denn als Klavier- und Cembalobauer baust, restaurierst und reparierst du Klaviere, Flügel, Cembali und Spinette.Du benötigst für das Herstellen von Resonanzböden und Gehäusen Geschick in der Holzbearbeitung. Zudem ist deine Ausdauer gefragt, bis auch der komplexe Innenbau der Instrumente gefertigt ist: Wirbel und Hämmer werden eingesetzt, Saiten aufgezogen.
Musikalisches Gehör ist Voraussetzung
Eine der größten Herausforderungen stellt das perfekte Stimmen des Instruments dar. Dafür sind nicht nur theoretische Kenntnisse in den Bereichen Akustik und Harmonielehre sowie praktische Erfahrung im Klavierspiel notwendig, du brauchst auf jeden Fall auch ein musikalisches Gehör.
Der Beruf bietet dir als Musikliebhaber und Praktiker die Möglichkeit, dich auf die Bereiche Reparatur oder Restaurierung zu spezialisieren - je nach deinen individuellen Neigungen und Fähigkeiten. Gute Voraussetzungen, um bei der Arbeit Erfüllung zu finden.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.