Berufe A-Z - Holz- und Bautenschützer (m/w/d)
Einsatz in vier Wänden - wenn Feuchtigkeit oder Holzschädlinge eine Wohnung oder ein Haus gefährden, beginnt deine Mission als Holz- und Bautenschützer. Dabei wirst du immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt, weil sowohl die Schäden als auch deren Ursachen sich von Fall zu Fall unterscheiden. Die meisten dieser Aufgaben lassen sich nur im Team bewältigen.Der Holz- und Bautenschützer muss in einem ersten Schritt eine Diagnose erstellen: Wie ist der Schaden an Holz, Holzbauteilen und deren Einbindungsbereichen entstanden? Wo liegen die Ursachen für nasse Wände, Risse in Mauern, Schimmelpilzen in Wohnungen oder Holzschädlingen im Dachstuhl? Dann ergreift er Maßnahmen zum Bekämpfen holzzerstörender Insekten oder behandelt und beseitigt Pilzbefall. Auch beugt er künftigen Schädigungen des Holzes vor.
Für diese Aufgaben ist wichtig zu erkennen, wie äußere Einflüsse auf das jeweilige Holz wirken. Faktoren wie Feuchtigkeit, Temperatur, Schadstoffe auf Baumaterialien spielen eine Rolle. Aber auch mit den biologischen Eigenschaften von Holz- und Holzschädlingen sowie den chemischen Reaktion von Holz- und Bautenschutzmitteln musst du dich auskennen.
Höflichkeit und Sauberkeit
Viele Schäden müssen beseitigt werden, während die jeweilige Wohnung noch bewohnt ist. Selbstverständlich nimmst du dann Rücksicht auf die Mieter oder Besitzer und achtest besonders auf Sauberkeit bei deiner Arbeit. Außerdem solltest du gegenüber dem Kunden seriös auftreten.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1300,00 € |
3. Lehrjahr: | 1550,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.