Berufe A-Z - Graveur (m/w/d)
Dieser Beruf ist eine ganz große Ausnahme. Denn während Sticheleien im Arbeitsleben ja normalerweise absolut tabu sind, gehören sie für dich als Graveur zum Tagesgeschäft.Bei der Arbeit gravierst Du mit Feingefühl verschiedenen Motive - zum Beispiel Buchstaben, Wappen, Widmungen - in Gold, Silber, Zinn und andere Metalle. So machst du ein Schmuckstück zum ganz persönlichen Geschenk. Unter anderem auf Schildern, Schmuck oder Geschenkartikeln ist deine Arbeit zu sehen.
Du bearbeitest verschiedenste Materialien wie Holz, Eisen- und Nichteisenmetalle, Stahl, Glas, Keramik und Kunststoffe. Dafür stehen dir unterschiedliche Bearbeitungsmöglichkeiten zur Verfügung. Und mithilfe neuer Technologien, wie zum Beispiel der Lasergravur, kannst du heute Materialien bearbeiten, die deine Kollegen früher oft vor schwierige, wenn nicht gar unlösbare Aufgaben gestellt haben.
Handwerkliches Hintergrundwissen
Auch wenn die neuesten Technologien heute viele Gravurarbeiten vereinfachen und durch CNC-Graviermaschinen durchgeführt werden, ist eine solide handwerkliche Ausbildung zwingend notwendig, um die qualitativ sehr anspruchsvollen Arbeiten durchführen zu können. Denn ohne fundiertes Hintergrundwissen kann eine hochpräzise CNC-Maschine nicht richtig eingesetzt werden. Mit diesen Eigenschaften läuft es für dich als Graveur wie geritzt.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.