Berufe A-Z - Brauer und Mälzer (m/w/d)
Es ist das älteste Lebensmittelgesetz der Welt: das Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516. Das Gesetz trägt dazu bei, dass sich deutsches Bier im In- und Ausland großer Beliebtheit erfreut. Zu verdanken hat der Gerstensaft seinen guten Geschmack auch dir als Brauer und Mälzer. Denn du stellst das Bier aus den Rohstoffen Wasser, Hopfen, Malz und Hefe her - ohne Chemie und Zusätze.Die Verbraucher können aus einer einzigartigen Sortenvielfalt wie zum Beispiel Pils, Export, Weißbier, Schwarzbier und alkoholfreiem Bier auswählen. Die deutschen Brauereien bieten insgesamt mehr als 6.000 verschiedene Biere und Marken mit unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen an. Mit Hilfe von handwerklichem Können und modernster Technologie leistest du deinen Beitrag dazu, dass diese vielen Biere auf den Markt kommen können.
Biologie, Physik und Verfahrenstechnik
Der Beruf Brauer und Mälzer bietet dir eine außerordentlich breit gefächerte Ausbildung mit biologischen, chemischen, physikalischen, technischen und verfahrenstechnischen Inhalten. Diese bilden die Basis für deine Arbeit in der Getränke-, Lebensmittel- und Zulieferindustrie. Vielleicht ist der Beruf als Brauer und Mälzer ja genau nach deinem Geschmack.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1188,00 € |
2. Lehrjahr: | 1301,00 € |
3. Lehrjahr: | 1415,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
ÜLU-Kurse
Kursüberblick
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