Berufe A-Z - Bootsbauer (m/w/d)

Leinen los - an Sonnentagen herrscht Hochbetrieb auf den Gewässern. Auf Seen ziehen Segelboote hart am Wind ihren Kurs, Motorboote pflügen durch das Wasser und manch Freizeitkapitän paddelt oder rudert sein Boot über die Gewässer.
Dank der vielen Bootstypen hat jeder sein Vergnügen nach Maß - dafür garantierst du, der Bootsbauer. Spezialisierst du dich auf den Neu-, Aus- und Umbau von Booten, bist du nicht nur kompetent im Bau von Ruderbooten und Motoryachten vom Rumpf bis zur Kajüte, sondern auch in Gestaltungsfragen. Welche Werkstoffe - Kunststoff, Metall, Holz und verschiedene Verbundwerkstoffe - du verwendest, richtet sich dabei nach dem Verwendungszweck und den Anforderungen des jeweiligen Bootes. Auch Instandsetzungen und Umbauarbeiten fallen in deinen Aufgabenbereich. Entscheidest du dich für die Fachrichtung Technik, sorgst du dafür, dass die von deinen Kollegen gebauten Boote dauerhaft sicher sind. Von der Bordelektronik bis zur Klimaanlage gilt es, Wartungsarbeiten durchzuführen. Werden Boote eingewintert, stellst du im Frühjahr die Betriebsbereitschaft sicher. Egal, welchen Bootstyp du gerade baust oder wartest - geltende Sicherheitsvorschriften musst du auf jeden Fall einhalten.

Nicht nur für Wasserratten

Wenn du Spaß am Konstruieren, Bauen, Formen, Gestalten oder an Yachttechnik hast, wirst du in diesem Beruf garantiert nicht ins Schwimmen geraten.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €
4. Lehrjahr:909,00 €
Gültig ab: 01.01.2024, Empfehlung

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Bootsbauer (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Bootsbauer (m/w/d): 0

ÜLU-Kurse

Kursüberblick

Keine aktuell anstehenden Kurse.

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