Berufe A-Z - Beton- und Stahlbetonbauer (m/w/d)
Er ist jung und stark: der Beton. Zwar haben die Alten Römer schon beim Bau des Pantheons einen ähnlichen Werkstoff benutzt, aber unser heutiger Beton ist mit 150 Jahren vergleichsweise jung. Vor allem gemeinsam mit seinem besten Freund, dem Stahl, ist Beton ausgesprochen kräftig und hält hohen Belastungen standDie Arbeit mit diesen starken Materialen ist sehr abwechslungsreich: von der Herstellung des Betons nach den jeweils für das Bauvorhaben notwendigen Rezepturen über die Fertigung der Schalung bis hin zum Einbau der Stahlbewehrung. Auch baust du Geschossdecken und Treppen im Wohnungsbau oder arbeitest beim Bau von hoch komplizierten Ingenieurbauwerken wie Brücken, Fernsehtürmen und Staudämmen.
Kluger Kopf mit Blick fürs Räumliche
Vom Beton- und Stahlbetonbauer werden vor allem eine gute Auffassungsgabe, technisches Verständnis, handwerkliches Geschick, Augenmaß und räumliches Vorstellungsvermögen erwartet.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1300,00 € |
3. Lehrjahr: | 1550,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.