Berufe A-Z - Behälter- und Apparatebauer (m/w/d)
Wenn Menschen auf ein Bier zusammenkommen, dann müssten sie sich eigentlich bei dir für die schönen Stunden bedanken. Denn als Behälter- und Apparatebauer fertigst du die mächtigen Kessel aus Kupfer, die im Sudhaus einer Brauerei zu finden sind.Dafür verarbeitest du Kupfer zu anspruchsvollen Formen. Du schneidest die Bleche nach Maß zu und bearbeitest sie zum Beispiel auf Umform- und Rohrbiegemaschinen. Dabei kommt es nicht so sehr auf Muskeln an. Mehr Wert liegt auf starken Teileverbindungen dank sorgfältigem Hartlöten und Schweißen.
Gewisse Maßregeln
Du fertigst nicht nur in der Werkstatt aus verschiedenen Werkstoffen die Teile, sondern montierst sie oftmals auch inklusive Armaturen beim Kunden. Du musst als Behälter- und Apparatebauer auch Ahnung von Mess- und Regeltechnik haben.
Der Kessel im Sudhaus ist natürlich bei weitem nicht der einzige Ort, an dem du dein Wissen einbringen kannst. Aus den vielen Anwendungsgebieten und Verwendungszwecken in zahlreichen Wirtschaftsbereichen ergibt sich ein weites, interessantes Betätigungsfeld, das auch gestalterisches Arbeiten beinhaltet. So ist als Behälter- und Apparatebauer nicht nur das Bier aus deinem Kessel lecker, sondern auch das Berufsbild ganz nach deinem Geschmack.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 850,00 € |
2. Lehrjahr: | 925,00 € |
3. Lehrjahr: | 1075,00 € |
4. Lehrjahr: | 1200,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.