Berufe A-Z - Bauten- und Objektbeschichter (m/w/d)

Um eines vorwegzunehmen: Wenn du Oberflächen gestalten möchtest, solltest du kein oberflächlicher Mensch sein. Denn als Bauten- und Objektbeschichter musst du zumindest gedanklich in die Tiefe gehen - und viele unterschiedliche Techniken des Maler- und Lackiererhandwerks einsetzen. So gestaltest du und schützt die Oberflächen in Wohn-, Arbeits- und Erlebniswelten.Dazu bereitet der Bauten- und Objektbeschichter zum Beispiel Untergründe mit Putz- und Trockenbaumaterialien vor oder erledigt Vorarbeiten für das Verlegen von Decken-, Wand- und Bodenbelägen.

Wie sieht dein Arbeitsalltag aus? Du bekommst einen Auftrag und erledigst dann deine Arbeit an Fassaden oder im Innenraum selbständig - von der Auswahl der Materialien bis hin zur Planung und Koordination der Arbeitsschritte. Dabei hast du stets die Bestimmungen zur Sicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz im Blick. Und am Ende überprüfst du selbstverständlich noch einmal, ob sich auch keine Fehler bei der Arbeit eingeschlichen haben.

Flinke Finger für ein starkes Team


Dazu benötigst du viel Fingerfertigkeit. Und beim Sanieren und Modernisieren arbeitest du gut im Team. Denn oft arbeiten Bauten- und Objektbeschichter mit Malern und Lackierern zusammen.

Wer seine Sache gut macht, hat gute Aufstiegschancen als Bauten- und Objektbeschichter. Nach der zweijährigen Ausbildung kannst du dich innerhalb eines weiteren Jahres zum Maler und Lackierer ausbilden lassen. Als Geselle kannst du nach einigen Jahren Berufserfahrung auch die Prüfung als Maler- und Lackierermeister ablegen oder eine Fortbildung machen - zum Beispiel zum Farb- und Lacktechniker.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

24 Monate

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Gemäß Tarifvertrag des Bundesverbandes Farbe, Gestaltung, Bautenschutz ab Urlaubsjahr 2018:

  • bis 15 Jahre – 25 Arbeitstage (30 Werktage)
  • 16 Jahre – 23 Arbeitstage (27 Werktage)
  • 17 Jahre – 23 Arbeitstage (27 Werktage)
  • ab 18 Jahre – 23 Arbeitstage (27 Werktage)

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Bauten- und Objektbeschichter (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Bauten- und Objektbeschichter (m/w/d): 0

ÜLU-Kurse

Kursüberblick

Keine aktuell anstehenden Kurse.

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