Berufe A-Z - Klempner (m/w/d)
Manchmal ist vom "Spengler" die Rede. Andernorts spricht man hingegen vom "Flaschner" oder auch vom "Blechner". Das schöne ist: Als Klempner kannst du dich immer angesprochen fühlen - weil dein Beruf nicht nur vielfältig ist, sondern auch in verschiedenen Regionen ganz verschiedene Namen trägt.Trotz dieser Unterschiede sind die Aufgaben für Klempner aber in allen Regionen gleich. In deinem Beruf leistest du einen Beitrag zum modernen Bauen. Denn die mit Kupferblechen gedeckten Dächer, die auf Kirchen oder anderen Bauwerken bewundert werden können, sind auch dir zu verdanken. Als Klempner übernimmst du bei Wind und Wetter die fachgerechte Montage und sorgst dafür, dass diese "Glanzpunkte" im Städtebild auch dicht sind.
Du schneidest die Bleche meistens in der Werkstatt zu. Dort triffst du auch die Vorbereitungen für die Montage am Bau: Du biegst, falzt und formst die Bleche. Arbeitserleichterungen bringt dabei der Einsatz von Maschinen. Es gibt zwar auch vorgefertigte Teile, aber im Vordergrund steht für dich die handwerkliche Einzelfertigung, die bei der Restaurierung wie am Neubau Maßarbeit gewährleistet.
Wissen über Werkstoffe
Wenn es darum geht, Metalldächer oder Metallfassaden, Dachrinnen oder Regenfallrohre anzubringen, musst du über Metalle, Kunststoffe und deren jeweiligen Verwendungszweck genau im Bilde sein. Und auch Wissen über die entsprechenden Verbindungstechniken wie das Falzen, Nieten und Kleben brauchst du für die Arbeit.
Zudem gibt es einige Eigenschaften, die du für diesen Beruf mitbringen solltest: Spaß an der Arbeit auf Baustellen, Schwindelfreiheit in luftiger Höhe, Lust auf Teamwork, Aufgeschlossenheit gegenüber Umweltschutzmaßnahmen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 875,00 € |
2. Lehrjahr: | 950,00 € |
3. Lehrjahr: | 1125,00 € |
4. Lehrjahr: | 1250,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.