Asbest Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4c (Asbestschein)

Zum 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 850,00 €

Prüfung: 70,00 €

förderfähig

Unterricht

23.09.2025 - 24.09.2025

Di 09:00 - 18:00 Uhr, Mi 09:00 - 17:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 16 UE (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

15.09.2025

Lehrgangsort

Gutenbergstrasse 49

68167 Mannheim

Raum Weinheim

Kontakt

Alicia Lehr

Tel. 0621 18002-221

Alicia.Lehr--at--hwk-mannheim.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 332959-0

Nach der Novelle der Gefahrenstoffverordnung im Dezember 2024, wird der Kurs nach den neuen Vorgaben der GefstoffV und der Überleitungshilfe zur Anwendung der TRGS 519 bis zur Anpassung der TRGS an das Risikokonzept der GEfstoffV ausgeführt.

 

Zielgruppe

  • Geeignet für Bauleiter, Architekten, Handwerker (z.B. Dachdecker, Zimmerer, SHK, Schornsteinfeger, Elektroinstallateure), Entsorger, industrielle Dienstleister im Gebäudesektor die Umgang mit Asbest haben
  • Personen, die beruflich in Kontakt mit Asbest kommen
  • Sachverständige aus dem Bauwesen oder sonstige interessierte Personen

 

Kursinhalt

  • Arten, Eigenschaften und Verwendung von Asbest
  • Gesundheitsrisiken und Schutzmaßnahmen
  • Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Asbestzementprodukten nach 
    Gefahrstoffverordnung
  • Neueste Anforderungen nach technischen Regeln für Gefahrstoffe
  • TRGS 519-Asbest vom September 2001
  • Personelle Anforderungen, Geräte und Materialien, Schutzbekleidung
  • Durchführung von Sanierungs- und Abbrucharbeiten in Innenräumen

Der Fachkurs endet mit einer Prüfung, die vom Regierungspräsidum Karlsruhe abgenommen wird. Alle 6 Jahre ist eine Auffrischung der Asbest-Sachkunde gesetzlich vorgeschrieben, um die Gültigkeit des Zertifikats zu erhalten.

 

GOOD to KNOW

Für Arbeiten mit Asbest ist ein behördlich anerkannter Sachkundenachweis (TRGS 519) erforderlich. Dieser gewährleistet, dass die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen bei Sanierungen von Asbestmaterialien beachtet werden. Da der/die Aufsichtsführende (Sachkundige) bei diesen Arbeiten ständig auf der Baustelle sein muss, empfiehlt es sich, mindestens zwei Sachkundige pro Firma ausbilden zu lassen.

 

Verpflegung

Ein warmes Mittagessen (Auswahl aus verschiedenen Gerichten)

 

Förderung

Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Sie als TeilnehmerIn können dadurch von 30 %, bzw. ab dem 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren sofern Sie in Baden-Württemberg leben oder arbeiten.

Abschluss

Erwerb des Sachkundenachweises nach TRGS 519 Anlage 4

Dozent

Externer Dozent

Förderung

ESF Fachkursförderung
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg unterstützt in diesem Fachkurs Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mit 30% bzw. 70%.

Anfahrt