
Meisterausbildung im Metallbauer-Handwerk
Meistervorbereitung: Teile I bis IV
In unserem Handwerkskammerbezirk haben Sie die Möglichkeit sich nebenberuflich an folgenden Meisterschulen auf alle Teile der Metallbauermeisterprüfung vorzubereiten:
Carl-Benz-Schule I-IV
Neckarpromenade 23
68167 Mannheim
Tel.: 0621 – 29314300
www.cbs-mannheim.de
- Teilzeitkurs -
Hubert-Sternberg-Schule I-II
Gerbersruhstraße 56
69168 Wiesloch
Tel.: 06222 – 3055100
www.hss-wiesloch.de
- Teilzeitkurs -
Der Teil I der Metallbauermeisterprüfung umfasst ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch sowie die Durchführung einer Situationsaufgabe.
In Teil II sind Kenntnisse in den Prüfungsfächern Metallbautechnik, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung und Betriebsorganisation nachzuweisen.
In Teil III haben Sie Ihre berufliche Handlungskompetenz nachzuweisen, indem Sie als Betriebsinhaber oder Führungskraft betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme analysieren und bewerten sowie Lösungswege aufzeigen und dokumentieren und dabei aktuelle Entwicklungen berücksichtigen sollen.
In Teil IV sind eine schriftliche und eine praktische Prüfung abzulegen. Dabei sollen Sie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen sowie die Kompetenz, ordnungsgemäß Lehrlinge ausbilden zu können.
Prüfungstermine
Der Prüfungszeitraum im Teil I und II der Meisterprüfung liegt in der Regel zwischen Mai und Juli eines Jahres.
Die Teile III und IV werden Ende Juni und Anfang Juli geprüft.
26.06.2025 - 27.06.2025Metallbauer-Handwerk: Teil II - Schriftliche Prüfung
28.06.2025Metallbauer-Handwerk: Teil IV - Schriftliche Prüfung
05.07.2025Metallbauer-Handwerk: Teil III - Schriftliche Prüfung
21.07.2025 - 22.07.2025Metallbauer-Handwerk: Teil I - Meisterprüfungsprojekt (CBS-Schüler)
24.07.2025Metallbauer-Handwerk: Teil I - Situationsaufgabe (CBS-Schüler)
26.07.2025Metallbauer-Handwerk: Teil I - Fachgespräch
31.07.2025Metallbauer-Handwerk: Teil IV - UWP
Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung
Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zu den Meisterprüfungsausschüssen, den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile.
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Im dritten Teil des Gesetzes, ab Paragraph 45, finden Sie die Passagen zum Thema Meisterprüfung
- Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
- Meisterverordnungen des Metallbauer-Handwerks (Teile I und II)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Metallbauer-Handwerk
- Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) (Teile III und IV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben