Zulassung zur Meisterprüfung
Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschieden haben die Meisterprüfung im Handwerk zu absolvieren. Sie tragen dazu bei, dass auch in Zukunft handwerkliches Wissen und Fähigkeiten bestehen bleiben und an die nächsten Generationen weitergegeben werden. Sie sind nach Abschluss Ihrer Meisterprüfung Teil einer großen Handwerkerfamilie, die als wirtschaftlicher Anker nicht nur für die Versorgung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur sorgt, sondern zahlreichen Arbeitnehmern einen sicheren Arbeitsplatz bietet.
Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob Sie eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
Voraussetzungen für zulassungspflichtige Handwerke
- Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer einen Gesellenabschluss in dem Handwerk der Meisterprüfung oder in einem damit verwandten Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung oder eine Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk abgelegt hat. Auch ist zuzulassen wer die Gesellenprüfung in einem Ausbildungsberuf bestanden hat, für den in der Ausbildungsordnung eine Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren festgelegt ist, muss in dem Handwerk der Meisterprüfung, eine mindestens einjährige Berufstätigkeit nachweisen.
- Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer einen anderen Gesellenabschluss hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann. Bei der Berufstätigkeit wird der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule (bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit 2 Jahren) auf die Berufstätigkeit angerechnet.
Voraussetzungen für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe:
- Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer einen Gesellenabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Gleichwertigkeitsfeststellungsbescheinigung besitzt.
Klären Sie bereits vor Ihrem Antrag auf Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung, ob die Prüfungsgebühren durch Ihr Unternehmen übernommen werden können. Sollte dies der Fall sein, bitten wir Sie das nachfolgende Dokument auszufüllen und bei Anmeldung zur Meisterprüfung ebenfalls hochzuladen: