
Meisterausbildung im Maler- und Lackierer-Handwerk
Meistervorbereitung: Teile I bis IV
In unserer hauseigenen Bildungsakademie haben Sie die Möglichkeit sich nebenberuflich auf alle Teile der Maler- und Lackierermeisterprüfung vorzubereiten:
Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Gutenbergstraße 49
68167 Mannheim
Kontakt: Bildungsservice
Tel.: 0621 – 18002 – 229
Mail: bildungsservice@hwk-mannheim.de
Vorbereitungszeitraum
(Teil I und II):
Maler
Januar – Februar des Folgejahres
Di. und Do. von 18:00 - 21:15 Uhr
Fr. von 14:30 Uhr - 20:30 Uhr
Sa. von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Lehrgangsgebühren: 7.390,00 €
- Teilzeitkurs -
Fahrzeuglackierer
Januar – Februar des Folgejahres
09.01.2024 - 08.02.2025
Mo. von 17:00 Uhr - 21:15 Uhr
Di. und Do. von 18:00 - 21:15 Uhr
Sa. von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Lehrgangsgebühren: 7.250,00 €
- Teilzeitkurs -
Vorbereitungszeitraum
(Teil III und IV):
Vollzeit: September – November
(5 Tage/Woche)
Vollzeit: März – November
(1 Tag/Woche)
Teilzeit: Januar - November
(3 Tage/Woche)
Lehrgangsgebühren: 3.250,00 €
Hier finden Sie aktuelle Kurse
Neben unserer Bildungsakademie hätten Sie auch die Möglichkeit sich an nachfolgenden Schulen und Bildungseinrichtungen unseres Handwerkskammerbezirkes vorzubereiten:
Gewerbeschule Mosbach
Schillerstraße 4
74821 Mosbach
Tel.: 06261 – 89080
www.gewerbeschule-mosbach.de
- Vollzeitkurs -
Der Teil I der Maler- und Lackierermeisterprüfung umfasst ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch.
In Teil II sind Kenntnisse in den Prüfungsfächern Technik und Gestaltung, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung und Betriebsorganisation nachzuweisen.
In Teil III haben Sie Ihre berufliche Handlungskompetenz nachzuweisen, indem Sie als Betriebsinhaber oder Führungskraft betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme analysieren und bewerten sowie Lösungswege aufzeigen und dokumentieren und dabei aktuelle Entwicklungen berücksichtigen sollen.
In Teil IV sind eine schriftliche und eine praktische Prüfung abzulegen. Dabei sollen Sie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen sowie die Kompetenz, ordnungsgemäß Lehrlinge ausbilden zu können.
Prüfungstermine
Der Prüfungszeitraum im Teil I und II der Meisterprüfung liegt für Prüflinge der Bildungsakademie Mannheim in der Regel zwischen Januar und März eines Jahres.
Die Teile III und IV werden Ende November und Anfang Dezember geprüft.
Für die Prüflinge der Gewerbeschule Mosbach liegt der Prüfungszeitraum zwischen Juni und Juli eines Jahres.
Die Teile III und IV werden Ende Juni und Anfang Juli geprüft.
Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung
Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zu den Meisterprüfungsausschüssen, den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile.
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Im dritten Teil des Gesetzes, ab Paragraph 45, finden Sie die Passagen zum Thema Meisterprüfung
- Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
- Meisterverordnungen des Maler- und Lackierer-Handwerks (Teile I und II)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Maler- und Lackierer-Handwerk
- Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) (Teile III und IV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben