Meisterausbildung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
Meistervorbereitung: Teile I bis IV
In unserer hauseigenen Bildungsakademie haben Sie die Möglichkeit sich nebenberuflich auf die Teile I und II der Kraftfahrzeugtechnikermeisterprüfung vorzubereiten:
Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Gutenbergstraße 49
68167 Mannheim
Kontakt: Bildungsservice
Tel.: 0621 – 18002 – 229
Mail: bildungsservice@hwk-mannheim.de
Teil I über den
"Geprüfte*r Berufsspezialist*in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik":
Januar - Mai eines Jahres
Di., Do., Fr. jeweils von 18:00 Uhr - 21:15 Uhr
Sa. von 08:00 Uhr – 14:30 Uhr
Lehrgangsgebühren: 3.295,- €
Prüfungsgebühr: 700,- €
- Teilzeitkurs -
Teil II:
Mai – Dezember
Di., Mi., Do. jeweils von 18:00 Uhr - 21:15 Uhr
Sa. von 08:00 Uhr – 14:30 Uhr
Lehrgangsgebühren: 3.950,00 €
- Teilzeitkurs -
Neben unserer Bildungsakademie hätten Sie auch die Möglichkeit sich an nachfolgenden Schulen und Bildungseinrichtungen unseres Handwerkskammerbezirkes vorzubereiten:
Neckarpromenade 23
68167 Mannheim
Tel.: 0621 – 29314300
www.cbs-mannheim.de
- Vollzeit- und Teilzeitkurs -
Kelterbuckel 2
74889 Sinsheim
Tel.: 06221–1582100
www.friedrich-hecker-schule.de
- Teilzeitkurs -
Schillerstraße 4
74821 Mosbach
Tel.: 06261 – 89080
www.gewerbeschule-mosbach.de
- Teilzeitkurs -
Karl-Tschamber-Straße 1
74722 Buchen
Tel.: 06281 – 5300
www.zgb-buchen.de
- Teilzeitkurs -
Der Teil I der Kraftfahrzeugtechnikermeisterprüfung umfasst eine Situationsaufgabe und ein darauf bezogenes Fachgespräch.
In Teil II sind Kenntnisse in den Prüfungsfächern Kraftfahrzeuginstandhaltungstechniker und Kraftfahrzeugtechnik, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung und Betriebsorganisation nachzuweisen.
Meistervorbereitung: Teile III und IV
Auch auf die allgemeinen Teile III und IV der Meisterprüfung können Sie sich in unserer hauseigenen Bildungsakademie vorbereiten:
Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Gutenbergstraße 49
68167 Mannheim
Kontakt: Bildungsservice
Tel.: 0621 – 18002 – 229
Mail: bildungsservice@hwk-mannheim.de
- Vollzeit- und Teilzeitkurs -
Vollzeit - Vorbereitung:
September – November
Mo. - Fr. von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
März – November
Sa. von 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
zusätzlich eine Woche im September (letzte Ferienwoche)
Lehrgangsdauer: 400 Stunden
Lehrgangsgebühren: 3.250,00 €
Teilzeit - Vorbereitung:
Januar – November
Lehrgangsdauer: 400 Stunden
Di., Mi., Do.
von 18:00 Uhr – 21:15 Uhr
Lehrgangsgebühren: 3.250,00 €
Hier finden Sie aktuelle Kurse
Darüber hinaus hätten Sie auch die Möglichkeit sich auf die Teile III und IV an nachfolgenden Schulen und Einrichtungen unseres Handwerkskammerbezirkes vorzubereiten:
Lessingstraße 18
68723 Schwetzingen
Tel.: 06202 – 946300
www.esss.de
- Teilzeitkurs -
Kelterbuckel 2
74889 Sinsheim
Tel.: 06221–1582100
www.friedrich-hecker-schule.de
- Teilzeitkurs -
Schillerstraße 4
74821 Mosbach
Tel.: 06261 – 89080
www.gewerbeschule-mosbach.de
- Teilzeitkurs -
Wieblinger Weg 24/7
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 – 28565
www.sbf-heidelberg.de
- Teilzeitkurs -
Karl-Tschamber-Straße 1
74722 Buchen
Tel.: 06281 – 5300
www.zgb-buchen.de
- Teilzeitkurs -
In Teil III haben Sie Ihre berufliche Handlungskompetenz nachzuweisen, indem Sie als Betriebsinhaber oder Führungskraft betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme analysieren und bewerten sowie Lösungswege aufzeigen und dokumentieren und dabei aktuelle Entwicklungen berücksichtigen sollen.
In Teil IV sind eine schriftliche und eine praktische Prüfung abzulegen. Dabei sollen Sie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen sowie die Kompetenz, ordnungsgemäß Lehrlinge ausbilden zu können.
Prüfungstermine
Der Prüfungszeitraum im Teil I und II der Meisterprüfung liegt in der Regel zwischen Dezember eines Jahres und Januar des Folgejahres.
Die Teile III und IV werden Ende November und Anfang Dezember geprüft.
30.11.2024Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk: Teil IV - Schriftliche Prüfung
07.12.2024Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk: Teil III - Schriftliche Prüfung
10.12.2024 - 16.12.2024Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk: Teil I - Praktische Prüfung - Projekt + Fachgespräch
17.12.2024 - 19.12.2024Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk: Teil I - Praktische Prüfung - Situationsaufgabe
13.01.2025 - 14.01.2025Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk: Teil II - Schriftliche Prüfung
18.01.2025Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk: Teil IV - UWP - Praktische Prüfung (Prüflinge der CBS)
17.03.2025Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk: Mündliche Ergänzungsprüfung
18.03.2025Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk: Ergebnisbekanntgabe
Prüfungsgebühren
Gebühr für | Höhe der Gebühr |
Teil I - Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten | 300,- € |
Teil II - Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse | 275,- € |
Teil III - Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse | 150,- € |
Teil IV - Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse | 150,- € |
Pauschalierter Auslagenersatz im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk (Teil I: 400,- € / Teil II: 50,- €) | 450,- € |
Meisterbrief und Meisterkarte | 60,- € |
Gesamt: Gebühren und Auslagen der Kraftfahrzeugtechnikermeisterprüfung | 1.385,- € |
Je nach Anfrage und individuellem Bedarf können noch folgende Kosten auftreten:
Leistung | Gebühr |
Antrag auf Befreiung von Prüfungsteilen | 25,- € |
Ersatz- und Zweitausfertigung von Meisterprüfungszeugnissen oder Meisterbrief | 50,- € |
Bescheinigung über eine abgelegte Prüfung | 50,- € |
Freigabegenehmigung für einen anderen Prüfungsausschuss | 15,- € |
Rücktritte vor Beginn der Meisterprüfung | 25 % der Prüfungsgebühren |
Rücktritte nach Beginn der Meisterprüfung | 100 % der Prüfungsgebühren |
Hinzu kommen die Kosten für den Besuch von etwaigen Vorbereitungskursen, über welche Sie sich direkt beim ausgewählten Vorbereitungsträger erkundigen sollten.
Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung
Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zu den Meisterprüfungsausschüssen, den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile.
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Im dritten Teil des Gesetzes, ab Paragraph 45, finden Sie die Passagen zum Thema Meisterprüfung
- Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
- Meisterverordnungen des Kraftfahrzeugtechniker-Handwerks (Teile I und II)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
- Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) (Teile III und IV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
Zulassung
Sind Sie nach der Lektüre der Seite überzeugt, die Meisterausbildung zu starten? Dann stellen Sie direkt einen Zulassungsantrag online unter: www.hwk-mannheim.de/meisterzulassung
Anmeldung zum Vorbereitungskurs:
Eine Anmeldung zu einem Vorbereitungskurs erhebt keinen Anspruch auf Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung!
Sollten Sie unserer Empfehlung folgen und sich vor der Prüfung bei einem Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung vorbereiten, müssen Sie diese Anmeldung beim Vorbereitungsträger selbstständig vornehmen.