Fördermöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Die Meisterausbildung ist immer eine lohnende Investition in die eigene Zukunft. Wem es am nötigen Geld dafür mangelt, der kann unter bestimmten Voraussetzungen das „Aufstiegs-BAföG“ – eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – für sich beantragen.
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft, über welche Sie sich online oder direkt bei Ihrem zuständigen Förderamt informieren können.
Hier finden Sie alle Antragsformulare für Ihren Antrag:
Förder- und Beratungsämter in unserem Handwerkskammerbezirk:
Stadt Mannheim
Amt für Ausbildungsförderung
K 1, 7-13
68159 Mannheim
A - BAZ | Frau Gabriel | 0621 - 293-8715 |
BB - BZ | Frau Rudi | 0621 - 293-9129 |
C -GH | Frau Reeg | 0621 - 293-9147 |
GI - L | Frau Boos | 0621 - 293-9130 |
M - RN | Frau Dehn | 0621 - 293-9154 |
RO - T | Frau Rupp | 0621 - 293-9127 |
U - Z | Frau Niedtner |
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Ausbildungsförderung
Kurfürstenanlage 38 – 40
69115 Heidelberg
A - C + DF - DI | Frau Weikert | 06221 - 522-1592 |
DR - F + MEN - MEZ | Frau Katzenberger | 06221 - 522-1597 |
DJ - DQ + G - KAL | Herr Wojcik | 06221 - 522-1529 |
KAM - KZ + MAW - MEM | Frau Hotz | 06221 - 522-1578 |
L - MAV | Frau Klefenz | 06221 - 522-1535 |
DA - DE + MF - MZ | Frau Schwer | 06221 - 522-1237 |
N - SA | Frau Niedermayer | 06221 - 522-1527 |
SB - T + Z | Frau Lerner | 06221 - 522-1528 |
U - Y | Frau Müller | 06221 - 522-1575 |
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Fachbereich Jugend und Soziales Fachdienst Sozialhilfe, Wohngeld und BaföG
Ausbildungsförderung (BAFöG)
Gebäude 6, Scheffelstraße 3
74821 Mosbach
A - K | Herr Merz | 06261 / 84 - 2272 |
L - Z | Frau Schwab | 06261 / 84 - 2271 |
Weitere finanzielle Fördermöglichkeiten
Meisterprämie
Die Meisterprämie können Sie nach erfolgreich abgeschlossener Meisterausbildung beantragen. Die einmalige Förderung von 1.500 Euro können Sie ab dem 01. Mai 2020 über Ihrer Handwerkskammer beantragen.
Begabtenförderung
Wir vergeben jährlich Stipendien der Stiftung Begabtenförderung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für herausragende Leistungen im Rahmen der Gesellen- und Abschlussprüfung.
Weiterbildungs-Gutschein
Für hervorragende Ausbildungsleistungen vergibt unsere Bildungsakademie an ausgewählte Gesellinnen und Gesellen sowie Meisterinnen und Meister Bildungsgutscheine zur Möglichkeit der Weiterbildung an unserer Bildungsakademie.
Förderung durch den Arbeitgeber
Die Weiterbildung zum Handwerksmeister ist eine Investition in die Zukunft - nicht nur für Sie selbst sondern auch für Arbeitgeber. Informieren Sie sich, ob bei Ihnen die Möglichkeit besteht, dass Ihr Arbeitgeber Sie bei der Weiterbildung zum Handwerksmeister unterstützt.
Steuervorteile
Als steuerpflichtiger Arbeitnehmer haben Sie vielfältige Möglichkeiten Ihre Auslagen im Rahmen der beruflichen Fortbildung im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Wir empfehlen Ihnen den Kontakt zum Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
Soldatenversorgungsgesetz
Die Leistungen der Berufsförderung und der befristeten Dienstzeitversorgung sollen den Soldaten auf Zeit nach Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit eine individuelle Qualifizierung ermöglichen. Die Behörden der Bundeswehrverwaltung (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind hier die richtigen Ansprechpartner.
Bundesagentur für Arbeit
Sollten Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sein oder sich in der Phase der Arbeitssuche befinden, sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit über die Möglichkeit zur beruflichen Qualifizierung und möglicher Unterstützung bei beruflicher Weiterbildung.
Bildungskredit der Bundesregierung
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, des Ehegatten oder des Lebenspartners gewährt. Weitere Informationen zum Bildungskredit finden Sie online auf der Homepage des Bundesverwaltungsamts.
Für weitere Informationen klicken Sie auf die jeweilige Fördermöglichkeit.
Meisterprämie
Die baden-württembergische Landesregierung hat zum 1. Mai 2020 eine Prämie für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Meisterkursen im Handwerk eingeführt. Das Land stellte dafür bereits im Staatshaushaltsplan 2020/2021 jährliche Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro bereit. Auch für das Jahr 2022 hat sich die Landesregierung Baden-Württembergs dazu entschlossen die Förderung der Meisterabsolventinnen und -absolventen weiterzuführen.
Lange haben sich das Handwerk und die entsprechenden Fachverbände politisch für die Meisterprämie im Handwerk eingesetzt. Ziel der Prämie ist die Stärkung der Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, sowie die Sicherung des Fachkräftenachwuchses.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhält jede Handwerkerin und jeder Handwerker, die bzw. der eine Meisterausbildung erfolgreich abschließt und in Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet.
- Die Prämie kann für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 beantragt werden.
- Ihr Antrag auf Gewährung der Meisterprämie muss spätestens bis zu einem der beiden Stichtage 31.05. oder 30.11. bei uns eingegangen sein. Erst nach den Stichtagen erhalten Sie Ihren steuerfreien Zuschuss
Hier geht es zur Antragsstellung der Meisterprämie im Handwerk
Meistergründungsprämie
Neben der Meisterprämie wurde zum 01. Dezember 2020 die sogenannte Meistergründungsprämie eingeführt, die Sie bei der Existenzgrüdnung oder der Übernahme eines Unternehmens erhalten können. Weitere Informationen finden Sie unter:
Hier finden Sie weitere Informationen zur Meistergründungsprämie
Kontakt
Leiter Geschäftsbereich Meisterprüfung
Tel. 0621 18002-140
Fax 0621 18002-3140