Rücktritt von der Meisterprüfung
Sie können bis zum unmittelbaren Beginn der Meisterprüfung durch eine schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich das Rücktrittsformular, das Sie nachfolgend finden.
Es ist immer nur möglich von einem gesamten Teil der Meisterprüfung zurückzutreten. Nicht möglich ist demnach das Meisterprüfungsprojekt zu absolvieren und von der Situationsaufgabe zurückzutreten. In diesem Fall muss für den gesamten Teil I ein Rücktritt eingehen.
Sie erhalten direkt nach dem Versand eine Bestätigung über den Eingang Ihres Rücktritts. Auf diese Weise haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Rücktritt auch außerhalb unserer Geschäftszeiten eingegangen ist. Wir können auf diese Weise nachvollziehen, ob der Rücktritt vor oder nach Beginn der Prüfung eingegangen ist.
Je nach Zeitpunkt des Rücktritts fallen Gebühren an. Folgende Varianten sind möglich:
- Geht der Rücktritt frühzeitig und vor Versand der Einladung zur Prüfung bei uns ein, können Sie kostenfrei von der Prüfung zurücktreten.
- Sollte der Rücktritt nach Einladung, aber vor Beginn der Prüfung im jeweiligen Teil der Meisterprüfung eingehen, so werden 25 % der Prüfungsgebühren und Auslagen für diesen Teil fällig.
- Sollte der Rücktritt nach Beginn der Meisterprüfung eingehen oder Sie unentschuldigt fehlen, sind die Gebühren und Auslagen in vollem Umfang zu entrichten und die Prüfung gilt als nicht bestanden.
- Im Falle eines wichtigen Grundes können Sie auch nach Beginn der Prüfung zurücktreten, ohne dass die Prüfung als nicht bestanden gilt. In diesem Fall werden ebenfalls 25 % der Prüfungsgebühren und Auslagen für diesen Teil fällig.
Als wichtiger Grund gilt bspw. ein Krankheitsfall oder auch die Geburt Ihres Kindes. Letzendlich entscheidet der Meisterprüfungsausschuss darüber, ob der Grund akzeptiert wird.