Berufe A-Z - Zweiradmechatroniker (m/w/d)
Du bekommst nicht genug von dem Film Easy-Rider"? Oder stehst du eher auf Mountainbikes? Als Zweirad-Mechatroniker hast du die Wahl zwischen Motorrad- und Fahrradtechnik.Du stellst nicht nur alles, was zwei Räder hat, her, sondern reparierst oder baust die Gefährte auch um. Mess- und Prüfgeräte sind dabei voll im Einsatz und ständig gibt es Innovationen bei den Reparatur- und Diagnosemethoden. Da Motorrad, Motorroller, Mofa und Mokick keine schützenden Karosserien besitzen, müssen sie beim Wartungsdienst gewissenhaft auf Verkehrssicherheit gecheckt werden. Dazu übernimmst du auch Reparaturen, wie zum Beispiel das Ersetzen von verschlissenen oder defekten Bauteilen. Du bist auch im Einsatz, wenn es darum geht, ein Motorrad auf Chopper" zu trimmen und dafür beispielsweise eine lange Gabel oder andere Räder zu montieren. Als Zweirad-Mechatroniker musst du dich mit komplex verknüpften Mechatronik- und IT-Systemen auskennen - mit allem hydraulischen Drum und pneumatischen Dran. Dazu kommt die ganze Bandbreite der Baustoffbearbeitung von Metall bis Karbon.
Geduld, Geschick und Freundlichkeit
Du bist aber auch für Fahrräder zuständig. Die Drahtesel" liegen als umweltfreundliches Verkehrsmittel und als Fitnessgerät voll im Trend. Als Zweirad-Mechatroniker wartest und reparierst du alles vom Trekkingrad bis zum rekordverdächtigen Rennrad und auch Elektrobikes. Der Kunde ist dabei König. Egal, ob er ein Rad von der Stange oder ein individuelles Liegerad wünscht. Deine Geduld und dein Geschick sind gefragt, um die passenden Einzelteile wie Tretlager, Schalt- und Bremssysteme zusammenzubauen. Beim Beratungs- und Verkaufsgespräch mit deinen Kunden ist Freundlichkeit das A und O. Deine Einsatzorte in diesem Beruf sind die Werkstätten und Verkaufsräume des Zweiradfachhandels. Ist also viel Bewegung drin in diesem Beruf.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 975,00 € |
2. Lehrjahr: | 1050,00 € |
3. Lehrjahr: | 1175,00 € |
4. Lehrjahr: | 1050,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.