Berufe A-Z - Brunnenbauer (m/w/d)

Wasser ist ein kostbares Gut. Die Menschen brauchen es, um zu überleben. Wir nutzen es zum Trinken, aber auch zum Kochen oder zum Waschen. Und auch die Industrie benötigt Wasser dringend - etwa zum Kühlen ihrer Motoren und Produktionsanlagen.Mit geologischen Grundkenntnissen und Kennerblick stellst du die Bodenbeschaffenheiten fest und bestimmst, welche Materialien und Arbeitsgeräte für die Bohrung benötigt werden. Dann zapfst du die Wasservorräte mit modernen Geräten an - und schützt das Grundwasser durch spezielle Techniken vor Verschmutzung.

Einsatz für Umwelt und Mensch


Wenn du deine handwerklichen Fähigkeiten für die Umwelt und für den Menschen einsetzen willst, findest du hier deinen Beruf und vielleicht deine Berufung. Als Brunnenbauer sorgst du dafür, dass uns ausreichende Mengen Wasser zur Verfügung stehen.

Der Beruf des Brunnenbauers ist aktueller denn je. Denn du wirst auch für den Anlagenbau benötigt. Etwa wenn es darum geht, Erdwärme zum Heizen von Gebäuden oder zur Warmwasseraufbereitung zu nutzen. Auch bei großen Bauprojekten ist der Brunnenbauer gefragt. Du baust dort aber nicht nur Brunnen zur Trinkwassergewinnung, sondern bohrst auch Schächte zum vorübergehenden Abpumpen von Grundwasser, damit Fundamente auf festem Boden stehen.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:1080,00 €
2. Lehrjahr:1300,00 €
3. Lehrjahr:1550,00 €
Gültig ab: 01.05.2024, Tarif

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Gemäß Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Brunnenbauer (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Brunnenbauer (m/w/d): 0

ÜLU-Kurse

Kursüberblick

Keine aktuell anstehenden Kurse.

Wir beraten euch gerne!