Fachkräftesicherung Umschulung und Mitarbeiterqualifizierung
Umschulung durch das Qualifizierungschancengesetz
Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Für die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes sollten Sie jetzt die Weichen stellen: Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen.
Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Damit unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Weiterqualifizierung von Beschäftigten:
„Die Förderung soll darauf gerichtet sein, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, um den genannten Herausforderungen besser begegnen zu können.“ Konnten also bisher nur geringqualifizierte Beschäftigte oder Mitarbeitende gefördert werden, deren Arbeitsplätze unmittelbar gefährdet waren, so können jetzt zusätzlich auch Mitarbeitende auf allen Qualifikationsebenen und in allen Unternehmensgrößen gefördert werden, bei denen sich perspektivisch durch den Strukturwandel die Anforderungen am Arbeitsplatz deutlich verändern. Eine Förderung beruflicher Qualifizierung ist hierbei genauso möglich wie notwendige Anpassungsqualifizierungen.
Beispiel:
Die einzelbetriebliche Umschulung ist eines der Instrumente im Förderprogramm WEITER.BILDUNG!- Qualifizierungsoffensive.
Hier können Sie Ihre angelernten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Berufsabschluss führen und somit zur Fachkraft in Ihrem Betrieb ausbilden.
Für Arbeitgeber, wie Arbeitnehmer eine interessante Variante.
- Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben in ihrem bestehenden Arbeitsvertrag und erhalten ihre Bezüge während der Qualifizierung ungekürzt weiter.
- Die Betriebe erhalten einen attraktiven Zuschuss zu dem Arbeitsentgelt während der Umschulung.
- Alle Kosten, die durch die Qualifizierung entstehen werden gefördert.
- Unterstützung bei der Kinderbetreuung
- Hilfe bei Erwerb der theoretischen Kenntnisse etc.
Die Handwerkskammer hat in den letzten 10 Jahren viele erfolgreiche Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Beratenden des Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit im Kammerbezirk begleiten dürfen.
Gerne beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen, wie die der Handwerkskammer zu diesen Möglichkeiten der Mitarbeiterqualifizierung.
Weitere Hinweise finden sie auch bei der Agentur für Arbeit.
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