2 Bauarbeiter mit orangefarbenen Anzügen und Helme
© djama_AdobeStock, Composing Handwerkskammer

Pressemitteilung vom 01.04.2020Richtlinie für Baustellen in der Corona-Krise

Wirtschaftsministerium veröffentlicht Regelungen zum Arbeitsschutz

Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt auch weiterhin den Betrieb von Baustellen. Allerdings sind auch dort "Vorsichtsmaßnahmen zum Arbeitsschutz und der Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus" einzuhalten, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Detlev Michalke, Pressesprecher der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, versichert: "Unseren Handwerkern ist die Situation sehr wohl bewusst. Deshalb achtet das Handwerk bereits bestmöglich darauf, weder Kunden noch Mitarbeiter zu gefährden. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist in dieser Zeit oberstes Gebot."

Zur Unterstützung der Betriebe hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg eine Richtlinie zur Eindämmung der Übertragung des Coronavirus auf Baustellen herausgegeben.

Die wichtigsten Punkte der Richtlinie lauten:

  • Der/Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/-in sind in die Planung und Durchführung des Bauvorhabens verpflichtend einzubinden.
  • Die baubeteiligten Verantwortlichen und der/die für die Baustelle zuständige Sicherheitskoordinator/-in müssen die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und an die Corona-Situation anpassen.
  • Die Mitarbeitenden müssen für den Sonderfall einer Infektionsgefährdung durch das Coronavirus unterwiesen werden.
  • Wo immer möglich, ist zu Kolleginnen und Kollegen sowie zu anderen Menschen ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.
  • Besonders zu achten ist auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln. Dafür sollten, wo immer möglich, ausreichend Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser, Seife und Einmalhandtüchern bereitstehen; Oberflächen in Pausenräumen müssen täglich gereinigt werden.
  • Während Arbeitszeit und Pausen dürfen die Beschäftigten nur den nötigsten Kontakt zueinander haben.
  • Alle Beschäftigten, die die Baustelle betreten und wieder verlassen, müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen.
  • Die Anzahl der Beschäftigten, die in einem Fahrzeug reisen, muss so gering wie möglich gehalten werden. Fahrgemeinschaften sind nach Gewerken zu trennen.

Diese Regeln gelten für Baustellen im öffentlichen Raum, auf Betriebsarealen und für private Bauten.

Die Handwerkskammer Mannheim begrüßt die Klarstellungen des Wirtschaftsministeriums und weist darauf hin, zwingend die Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards einzuhalten und empfiehlt, maximal in Zweierteams zu arbeiten, auf die Hygieneregeln zu achten und die Teams nicht zu durchmischen.

 

Anmerkung:

Die Richtlinie ist online verfügbar unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/

Weitere Hinweise finden Sie in der Handlungshilfe der zuständigen Berufsgenossenschaft BG Bau: https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/handlungshilfe-fuer-das-baugewerbe-coronavirus-sars-cov-2/