Präsident Klaus Hofmann mit roter Krawatte und Brille
© Handwerkskammer

Pressemitteilung vom 17.04.2020Präsident fordert Klarheit zu Lockerungen

Über 3.300 Anträge im Volumen von 37,9 Millionen bearbeitet – Noch 800 im Bearbeitungsprozess

Präsident der Handwerkskammer fordert Klarheit zu Lockerungen der Corona-Beschränkungen

Rund drei Wochen nachdem das Soforthilfeprogramm für Unternehmen mit Liquiditätsengpässen ins Leben gerufen wurde, zieht die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald eine Zwischenbilanz. "Von den knapp 4.300 eingegangenen Anträgen auf Soforthilfe wurden über 3.300 im Volumen von 37,9 Millionen Euro bereits mit einem positiven Votum an die L-Bank übergeben", berichtet Klaus Hofmann, Präsident der Handwerkskammer. Die Auszahlung der Zuschüsse sei in vielen Fällen bereits erfolgt: "Uns haben zahlreiche Nachrichten von erleichterten Unternehmerinnen und Unternehmern erreicht, die ihr Geld von der L-Bank bereits erhalten haben und nun aufatmen können."

Das Hilfsangebot von Bund und Land wird von den Handwerksbetrieben im Kammerbezirk weiterhin genutzt. "Noch immer gehen täglich etwa 70 Anträge bei uns ein, die große Welle der Antragsstellungen ist zwischenzeitlich jedoch deutlich abgeebbt", so Hofmann. Die neuen Antragsformulare, die je nach Anzahl der Mitarbeiter eine Unterscheidung in Bundes- und Landeszuschüsse vorsehen, seien gut angenommen worden, der Dialog mit den Antragsstellern laufe weitgehend reibungslos. Lediglich die Frage, wann der beantragte Zuschuss auf dem Konto des Betriebsinhabers ankommen wird, könne die Handwerkskammer nicht beantworten. Hofmann: "Wir prüfen die Soforthilfeanträge auf Plausibilität sowie die Formalitäten und leiten dann an die L-Bank weiter." Laut Angaben der L-Bank finde die Auszahlung der bewilligungsfähigen Zuschüsse in der Regel nur wenige Werktage nach der Antragsstellung statt.

Zu den am Mittwoch von Bund und Ländern beschlossenen Eckdaten für eine schrittweise Lockerung der Corona-Beschränkungen attestierte Hofmann der Politik im Abwägen von Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Erfordernissen Verantwortungsbewusstsein. Allerdings erwarte er "einheitliche und klare Regelungen insbesondere auf die Öffnung der Bildungseinrichtungen und der notwendigen hygienischen Schutzausrüstung". Er begrüßte die Einigung auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen. Hofmann wörtlich: Die meisten Handwerksbetriebe zählen zu den systemrelevanten Bereichen, die die Bevölkerung vor Ort mit ihren Grundbedürfnissen versorgen. Nun wird entscheidend sein, dass es für das schrittweise Hochfahren des Landes einheitliche und klare Regelungen gibt, die schnell und transparent kommuniziert werden".

Hofmann machte deutlich, dass zahlreiche Handwerksunternehmen in den zurückliegenden Wochen unter strikter Beachtung gesundheitsspezifischer Vorgaben einen wichtigen Beitrag geleistet haben, um die Versorgung vor Ort sicherzustellen, öffentliche und private Infrastrukturen zu warten und in Gang zu halten und besonders im Bereich des Gesundheitswesens hygienische Standards aufrecht zu erhalten. "Angesichts dessen ist es wohlbegründet, dass nun auch sogenannte Mischbetriebe des Handwerks mit Handelsbereich – z.B. Kfz- und Fahrradhändler – ihre Geschäfte wieder umfassend öffnen können.

Leider gebe es aber beim Thema Schutzkleidung keine Klarheit. Was heißt es beispielsweise für Friseure, wenn diese "Hygiene-Konzepte" vorlegen müssen? "Ohne Schutzmasken wird es hier kaum gehen. Aber sind diese nun zwingend oder nicht?" fragte Hofmann. Offen sei auch, in welcher Qualität sie vorliegen müssen? Kümmern sich Bund oder Land zentral um die Beschaffung? Sehr bedauerlich wäre, wenn hier die Beschaffung den Handwerksbetrieben ausschließlich selbst überlassen bliebe und dies für eine Öffnung vorausgesetzt würde. "Damit wäre kein annähernd fairer Wettbewerb möglich, angesichts der angespannten Versorgungslage", so Hofmann wörtlich. Hier müsse die Landesregierung schnell für klare Vorgaben sorgen und dafür, dass diese Vorgaben überhaupt realistisch eingehalten werden können.