
Pressemitteilung vom 15.05.2020Meistertitel-Ergänzung: Bachelor Professional
Mit Inkrafttreten des novellierten Berufsbildungsgesetztes (BBIG) zum 1. Januar 2020 wird zukünftig auf allen Meisterprüfungszeugnissen die neue Bezeichnung "Bachelor Professional" ergänzt. Der Meisterbrief – als Zeichen für eine qualifizierte Weiterbildung im Handwerk – bleibt davon aber unberührt. Die zusätzliche Abschlussbezeichnung hat der Gesetzgeber eingeführt, um deutlich zu machen, welch hohen Stellenwert der Meistertitel im beruflichen Alltag besitzt. Auch die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse ist laut Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ein wichtiger Punkt, der bei der Reformierung des Gesetzes eine Rolle gespielt hat.
Durch die neue Bezeichnung wird der Grad der Meisterausbildung auch begrifflich auf dasselbe Niveau eines akademischen Abschlusses gehoben. Damit folgt das Ministerium seinem Weg, die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Ausbildung voranzutreiben. Laut dem Deutschen und dem Europäischen Qualifikationsrahmen teilen sich der Meistertitel und der akademische Bachelorabschluss schon lange das Treppchen auf der Niveaustufe 6. Die ergänzende Fortbildungsbezeichnung ist also nur logische Konsequenz aus der Strategie der Bundesregierung.
Auch die am 1. Mai 2020 eingeführte Meisterprämie in Baden-Württemberg unterstreicht diese Einschätzung und Wertschätzung für den Meister im Handwerk.