Pressemitteilung vom 05.03.2025Meisterprämie: 172 Bewilligungen im Kammerbezirk allein im zweiten Halbjahr 2024

05.03.2025 Die Meisterprämie schafft seit gut vier Jahren einen Anreiz zur beruflichen Fortbildung im Handwerk. Gerade erst wurde die Fördersumme von 258.000 Euro ausgezahlt. Nächster Stichtag zur Beantragung ist im Mai...

Roter stern auf einer Säule
© Handwerkskammer

Gesamtfördersumme lag bei 258.000 Euro – Zuschuss unterstützt die Weiterbildung im Handwerk – Nächste Einreichungsfrist Ende Mai 2025

Insgesamt 172 Anträge für die Meisterprämie im Handwerk wurden im Kammerbezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald im zweiten Halbjahr, nämlich exakt bis zum Stichtag vom 30. November 2024, bewilligt. Damit kam den Meisterinnen und Meistern eine Gesamtfördersumme von 258.000 Euro durch das Land Baden-Württemberg zugute. Die Gelder wurden im Januar an die Betreffenden ausgezahlt.

Bereits seit gut vier Jahren gibt es die Unterstützung nach erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung als steuerfreie Prämie für all jene, die in Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses wohnen oder arbeiten. "Ende des Jahres 2021 hat sich das Land Baden-Württemberg dazu entschieden, die Prämie auch für die zukünftigen Haushaltsjahre einzuplanen", informiert Hannah Knoth vom Geschäftsbereich Meisterprüfung der Handwerkskammer in Mannheim. "Die Förderung in Höhe von 1.500 Euro unterstützt effektiv alle Meisterabsolventinnen und -absolventen."

Mit der Prämie sei ein wichtiger Anreiz zur beruflichen Weiterbildung im Handwerk geschaffen worden. Wer sie erhalten will, muss neben dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auch das Meisterprüfungszeugnis bei der Handwerkskammer einreichen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Baden-Württemberg lag. "Neu ist, dass zukünftig der Besuch eines Meistervorbereitungskurses in Vollzeit unter bestimmten Voraussetzungen auch genehmigt werden kann", so Hannah Knoth. "Der Wohnort oder die Arbeitsstätte müssen in diesem Fall unmittelbar vor oder nach der Prüfung in Baden-Württemberg liegen."

Die nächste Einreichungsfrist für die Meisterprämie endet am 31. Mai 2025. Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald meldet alle bis dahin eingehenden Anträge im Anschluss dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, dem Prüfung und Bewilligung obliegen. Wer sein Meisterprüfungszeugnis erst später erhält, kann seinen Antrag auch zur darauffolgenden nächsten Frist einreichen.

Informationen zur Meisterprämie und zur Beantragung bei Melanie Rosvall, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, 0621 18002-143 oder meisterpruefung@hwk-mannheim.de.

Kontakt

Marina Litterscheidt

Leiter*in Stabsstelle Kommunikation, Medien, Marketing

B1, 1-2

68159 Mannheim

Tel. 0621-18002-104

Fax 0621-18002-152

marina.litterscheidt--at--hwk-mannheim.de