Pressemitteilung vom 09.01.2025Kann auch Handwerker betreffen: Austauschpflicht von Tachographen bei Grenzverkehr
09.01.2025 Wer als Handwerker weite Strecken ins Ausland zurücklegt und dabei große Lasten befördert, kann von der Austauschpflicht für Tachographen im grenzüberschreitenden Verkehr betroffen sein und muss jetzt handeln ...

Intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Version geben automatisch Meldung – Handwerkerausnahme mit gewissen Einschränkungen
Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weist Betriebe auf die Pflicht zum Austausch älterer Tachographen in „intelligente“ Tachographen für den grenzüberschreitenden Verkehr ab 2025 hin. „Ein Großteil des Handwerks ist durch die sogenannte ‚Handwerkerausnahme‘ von dieser Pflicht zwar befreit“, sagt Thomas Vorst, Umwelt- und Technologieberater der Handwerkskammer. „Da die Handwerkerausnahme im Tachographenrecht aber beim Transport eigener Materialien nur bis maximal 100 Kilometer und für Fahrzeuge und Fahrzeugzüge mit nicht mehr als 7,5 Tonnen Höchstmasse gilt, gibt es dennoch Betriebe, die für bestimmte Fahrten nachweispflichtig sind und deshalb Tachographen in ihren Fahrzeugen eingebaut haben.“
Für Fahrzeuge im Handwerk, die der Tachographenpflicht unterliegen und die im grenzüberschreitenden Verkehr mit EU-Staaten und der Schweiz eingesetzt werden, können gemäß EU-Verordnung 165/2014 Umrüstvorschriften relevant werden, je nachdem mit welcher Version eines Fahrtenschreibers sie ausgerüstet sind. Die jetzt erforderlichen neuen „intelligenten“ Fahrtenschreiber der zweiten Version dienen unter anderem der automatisierten Meldung bei Grenzübertritten.
„Betriebe sollten prüfen, ob sie sowohl tachographenpflichtig sind, diese Tachographentypen nutzen, sprich: analoge, digitale oder intelligente Tachographen der ersten Version, als auch die betreffenden Fahrzeuge grenzüberschreitend eingesetzt werden“, sagt Thomas Vorst. „Ist der Betrieb betroffen, sollte in einer Fachwerkstatt ein Austausch vorgenommen werden.“ Der Umwelt- und Technologieberater der Handwerkskammer unterstützt Betriebe mit entsprechenden Informationen und hilft bei der Klärung, ob Handlungsbedarf besteht.
Detaillierte Angaben über die Tachographen-Austauschpflicht für den grenzüberschreitenden Verkehr von Handwerksbetrieben sind auch auf der Homepage der Handwerkskammer zusammengefasst unter www.hwk-mannheim.de/tachographen. Kontakt zu Thomas Vorst, Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, unter 0621 18002-151 oder thomas.vorst@hwk-mannheim.de.