Gelber Kreis mit schwarzem Löwe und Text: Innovation BW 2022
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Dr.-Rudolf-Eberle-PreisInnovationspreis des Landes Baden-Württemberg 2022


Dr.-Rudolf-Eberle Preis – Innovationspotential stärkt den Wirtschaftsstandort

Innovationen verändern den Arbeitsalltag, sie sind der Motor eines Betriebes und Erfolgsfaktor für einen starken und zukunftsfähigen Mittelstand. Daher fördert der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg seit 1985 den Ideenreichtum und die Kreativität von Unternehmen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus schreibt mit dem Dr.-Rudolf-Eberle-Preis auch 2022 den Innovationspreis für unkonventionelle, technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden beispielhafte Leistungen:

  • bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen
  • bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen

Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000,- Euro, sowie Urkunden vergeben. Darüber hinaus lobt die MBG, die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH, im Rahmen des Wettbewerbs einen Sonderpreis für ein junges Unternehmen aus.

Wer kann sich bewerben?

Um den Landespreis bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung

  • mit Sitz in Baden-Württemberg und
  • einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro und
  • max. 500 Beschäftigten.

Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend.

Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen.

Der Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH richtet sich gezielt an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen.

Wie geht es nach der Bewerbungsphase weiter?

Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preiskomitee. Die Mitglieder bewerten die Bewerbungen nach folgenden drei Kriterien:

  • technischer Fortschritt
  • besondere unternehmerische Leistung
  • nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg.

Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Das Preiskomitee bestimmt die Aufteilung des Preises und berät das Land bei der Ausgestaltung der Preisvergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die eingereichten Bewerbungen werden von einem Preiskomitee aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise werden am 22. November 2022 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung verliehen.

Nehmen Sie am diesjährigen Wettbewerb teil und machen Sie Ihre Innovation und damit auch ihren Betrieb sichtbar – unabhängig von Branche oder Fachgebiet. Nutzen sie die Chance, ihre Idee einer Expertenjury zu präsentieren, und bewerben sie sich kostenlos bis 31.05.2022 online unter: bewerbung.innovationspreis-bw.de/

Auf der Homepage des Ministeriums finden Sie allgemeine Informationen zu dem Innovationspreis, über bisherige Preisträger, das Auswahlverfahren und das Fachgremium: innovationspreis-bw.de/

Bei weiteren Fragen wenden sie sich an Thomas Hollritt, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, unter 0621-18002-146, oder hollritt@hwk-mannheim.de.