Fördermaßnahme nach SGB Einstiegsqualifizierung für Ihr Kind
Die sogenannte "Einstiegsqualifizierung" (EQ) ist eine Fördermaßnahme nach Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB III) und wird finanziert aus Mitteln der Agentur für Arbeit. Die EQ ist ein Langzeitpraktikum, das mindestens 6 und maximal 12 Monate dauert und jungen Leuten die Möglichkeit gibt, Grundkenntnisse und Fertigkeiten in den jeweiligen Berufen zu erwerben. Die EQ soll auf eine anschließende Berufsausbildung im gleichen Betrieb vorbereiten.
Während dieser Zeit bekommen die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen Ausbildungsinhalte von Ihnen vermittelt. Hier gibt es Vorgaben, die Sie als Ausbildungsbetrieb in der besagten Zeit erfüllen müssen. Der Vorteil für Sie als Betrieb liegt darin, auch arbeitswillige Kandidatinnen und Kandidaten die Anlaufschwierigkeiten haben und unter Umständen noch nicht ausbildungsreif sind, dennoch an Ihr Unternehmen zu binden.
Wer wird gefördert?Gefördert werden
- bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
- Auszubildende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen und
- lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
Wie wird gefördert?
Der Betrieb erhält hierfür von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Träger der Grundsicherung eine Vergütung von 231 Euro/Monat sowie einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Diesen Betrag gibt das Unternehmen direkt an den Jugendlichen weiter.
Vorteile für Ihr Kind
Der Betrieb muss dem Jugendlichen im Rahmen des betrieblichen Einsatzes Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die auf die Ausbildung im entsprechenden Beruf vorbereiten. Hierfür hat das Handwerk bundeseinheitliche Qualifizierungsbausteine entwickelt, die der Betrieb verwenden sollte. Die Bausteine sind kostenlos bei der Handwerkskammer oder unter www.zwh.de erhältlich.
Der Besuch einer Schule bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem der Jugendliche 18 Jahre alt wird, ist Pflicht. Somit ist Ihr Kind weiterhin im regulären Bildungssystem integriert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.
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