Pressemitteilung vom 21.10.2024Damit jeder eine Chance im Handwerk bekommt: Ausgleich für Benachteiligte hilft dabei
21.10.2024 Benachteiligte Menschen können bei Prüfungen Hilfsmittel oder die Leistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher in Anspruch nehmen. Damit wird auch im Handwerk die Gleichstellung aller gewährleistet ...
Menschen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen können bei Prüfungen Unterstützung in Anspruch nehmen - Rechtzeitig mitteilen
"Im Handwerk soll jeder seinen Platz finden können", sagt Alexander Dirks. Für den Leiter des Geschäftsbereichs Meisterprüfung bei der Handwerkskammer in Mannheim ist der Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen eine logische Maßnahme zur Gleichbehandlung. "Sowohl in der Handwerksordnung als auch in der Meisterprüfungsverfahrensordnung wird geregelt, dass bei der Abnahme von Prüfungen Menschen mit Behinderung oder Teilleistungsstörungen einen sogenannten Nachteilsausgleich erhalten", sagt er. Grundsätzlich verberge sich hinter dem Begriff zunächst, dass behinderungsbedingte Benachteiligungen in der Prüfungssituation in angemessener Form kompensiert werden sollen. Die Prüfungsanforderungen blieben dabei jedoch qualitativ erhalten.
Bei der Durchführung der Prüfung heiße dies konkret, dass insbesondere die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen, eingeplant werden müssen. "Die Art und Schwere der Behinderung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, sodass die Meisterprüfungsausschüsse sowie die Handwerkskammer selbst für eine entsprechende Umsetzung des Nachteilsausgleichs sorgen können", informiert Dirks. Nehme man die praktischen Prüfungen in den Blick, müsse immer individuell geprüft werden, wie der Nachteilsausgleich umzusetzen sei, da sich Prüfungen im Teil I bei den einzelnen Gewerken deutlich unterscheiden. Prüfungsstationen müssen angepasst oder eine entsprechende Zeitverlängerung eingeplant werden. Umso wichtiger sei die frühzeitige Mitteilung durch den Prüfling selbst.
Bei den schriftlichen Prüfungen kompensiere man die Beeinträchtigung meist durch eine zeitliche Verlängerung der Prüfungsdauer und den Einsatz von Hilfsmitteln wie Laptop oder Schreibhilfen. "Wir freuen uns, wenn Menschen mit körperlichen Einschränkungen dennoch den Weg ins Handwerk finden", so Alexander Dirks. "Mit einer guten Beratung und einer realistischen Einschätzung kann im Handwerk jeder seinen beruflichen Weg gehen."
Kontakt bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald: Alexander Dirks, 0621 18002-140, alexander.dirks@hwk-mannheim.de. Weitere Informationen auch im Bereich "Weiterbildung"/"Der Handwerksmeister" auf www.hwk-mannheim.de.