Gruppe von lächelnden Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Alle halten den Daumen nach oben.
Daniel Ernst - AdobeStock

Anerkennungsgesetz BQFGBerufsanerkennung

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Am 1. April 2012 trat das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) - auch als Anerkennungsgesetz bekannt - in Kraft. Dieses Gesetz eröffnet Menschen mit einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung die Möglichkeit,
ihre Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Beruf überprüfen und anerkennen
zu lassen.

Fachkräfteeinwanderung

Seit dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) gültig.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.08.2023
treten  Änderungen in Bundesgesetzen und Verordnungen wie z.B. dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und
der Beschäftigungsverordnung (BeschV) in Kraft. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite von
Make it in Germany.

Ihr Unternehmen sucht ausländische Fachkräfte oder steht mit Bewerbern aus Drittstaaten in Kontakt.
Make it in Germany für Unternehmen                           beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Welcome Center Rhein-Neckar Projekt "Internationale Fachkräfte – Chancen im Handwerk"

Sie sind eine qualifizierte Fachkraft mit einem ausländischen Berufsabschluss und möchten in Deutschland
leben und arbeiten?
Make it in Germany für Fachkräfte                                  Quick-Check für Fachkräfte



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Gut zu wissen - bevor Sie einen Antrag stellen:

  • Die Handwerkskammer ist für die Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen zuständig.
  • Die Beratung zum Anerkennungsverfahren sowie die Vorabprüfung Ihrer Dokumente ist kostenlos. Diese telefonisch, per E-Mail oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich möglich.
  • Bei Zusendung eines ausgefüllten und unterschriebenen Antrags bekommen Sie eine Rechnung.
  • Die Kosten für das Anerkennungsverfahren liegen zwischen 300 und 600 Euro.
  • Die Dauer des Verfahrens beträgt nach Eingang aller Unterlagen und Zahlung der Kosten bis zu 3 Monate.
  • Für das Anerkennungsverfahren zählen auch Ihre Berufserfahrung (Arbeitsnachweise/ Arbeitszeugnisse) sowie Weiterbildungen (Schulungen, Kurse).
  • Es wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausgestellt, kein deutscher Gesellen- oder Meisterbrief!


Vorabprüfung

Für eine Vorabprüfung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Post oder E-Mail:

  • Ausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  • Ausbildungsnachweise aus dem Ausbildungsland (Scan der Originale oder beglaubigte Kopien von Zeugnis/ Abschlussdokument/ Jahreszeugnissen/ Fächerliste)
  • Deutsche Übersetzungen der ausländischen Dokumente erstellt von einem öffentlich bestellten oder staatlich vereidigten Dolmetscher/ Übersetzer.
  • Vollmacht, sollte eine andere Person (Verwandte, Freunde, Firma) für Sie Dokumente zur Vorabprüfung einreichen.

Welche Unterlagen für die gebührenpflichtige Antragstellung benötigt werden, können Sie den entsprechenden Infoblättern entnehmen:


Weiterführende Informationen rund um das Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse:

Bundesministerium für Bildung und Forschung - Anerkennung in Deutschland
Unternehmen Berufsanerkennung

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