Gruppe von lächelnden Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Alle halten den Daumen nach oben.
© Daniel Ernst - AdobeStock

Anerkennungsgesetz BQFGBerufsanerkennung

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Im April 2012 trat das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) - auch als Anerkennungsgesetz bekannt - in Kraft, das Menschen mit einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung die Möglichkeit eröffnet, ihre Qualifikationen auf Gleichwertigkeit entsprechend dem deutschen Beruf zu überprüfen und anerkennen zu lassen.

Fachkräfteeinwanderung

Ergänzend gilt seit März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG).

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.08.2023
treten  Änderungen in Bundesgesetzen und Verordnungen wie z.B. dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und
der Beschäftigungsverordnung (BeschV) in Kraft. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite von
Make it in Germany.

Ihr Unternehmen sucht ausländische Fachkräfte oder steht mit Bewerbern aus Drittstaaten in Kontakt.
Make it in Germany für Unternehmen                           beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Welcome Center Rhein-Neckar Projekt "Internationale Fachkräfte – Chancen im Handwerk"

Sie sind eine qualifizierte Fachkraft mit einem ausländischen Berufsabschluss und möchten in Deutschland
leben und arbeiten?
Make it in Germany für Fachkräfte                                  Quick-Check für Fachkräfte



Gut zu wissen - bevor Sie einen Antrag stellen:

  • Die Handwerkskammer ist für die Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen zuständig.
  • Die Beratung zum Anerkennungsverfahren sowie die Vorabprüfung Ihrer Dokumente ist für Sie kostenfrei. Diese ist telefonisch, per E-Mail oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich möglich.
  • Bei Zusendung eines ausgefüllten und unterschriebenen Antrags erhalten Sie eine Rechnung.
  • Die Kosten für das Anerkennungsverfahren liegen zwischen 300 und 600 Euro.
  • Die Dauer des Verfahrens beträgt nach Eingang aller Unterlagen und Zahlung der Kosten bis zu 3 Monate.
  • Für das Anerkennungsverfahren zählen auch Ihre Berufserfahrung (Arbeitsnachweise/ Arbeitszeugnisse) sowie Weiterbildungen (Schulungen, Kurse).
  • Es wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausgestellt, kein deutscher Gesellen- oder Meisterbrief!


Vorabprüfung

Hier können Sie Ihre Unterlagen für eine Vorabprüfung hochladen.

  • Ausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  • Ausbildungsnachweise aus dem Ausbildungsland (Scan der Originale oder beglaubigte Kopien von Zeugnis/ Abschlussdokument/ Jahreszeugnissen/ Fächerliste)
  • Vorteilhaft sind Nachweise über Berufserfahrung (Arbeitszeugnis) oder sonstige Nachweise (Weiterbildungszertifikate usw.), sofern vorhanden
  • Deutsche Übersetzungen der ausländischen Dokumente, erstellt von einem öffentlich bestellten oder staatlich vereidigten Dolmetscher/ Übersetzer.
  • Nachweis über ein Arbeitsplatzangebot (z.B. Arbeitsvertrag) im zuständigen Kammergebiet der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
  • Vollmacht, sollte eine andere Person (Verwandte, Freunde, Firma) für Sie Dokumente zur Vorabprüfung einreichen.

Weitere Informationen können Sie den entsprechenden Infoblättern entnehmen:


Wichtige Informationen rund um das Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse:

Bundesministerium für Bildung und Forschung - Anerkennung in Deutschland
Unternehmen Berufsanerkennung

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