Pressemitteilung Nr. 72 vom 24.09.2019Beratung wird passgenau auf den Betrieb ausgelegt
Wirtschaftsministerium fördert Beratungen der Handwerkskammer für mittelständische Unternehmen mit 45.000 Euro
Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Wirtschaftliche und technologische Herausforderungen meistern“
Beratung der Handwerkskammer passgenau auf Betriebe ausgelegt
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks und Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Industrie und Handel im Bereich der Handwerkskammer Mannheim mit 45.000 Euro. "Wir unterstützen damit speziell kleine und mittlere Unternehmen dabei, die vielfältigen wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen zu meistern. Externe Beratungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Geschäftsmodelle und -prozesse zu analysieren und optimieren und stärken so unmittelbar ihre Wettbewerbsfähigkeit", sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute.
Mit der Förderung in Höhe von 45.000 Euro kann die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald im Kammerbezirk rund 990 Beratungstage leisten. Dabei stehen vor allem betriebswirtschaftliche Themen wie etwa Unternehmensführung oder die Anpassung an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen im Fokus. Darüber hinaus werden auch Beratungen zum betrieblichen Umweltschutz, der Energieeinsparung oder der Erschließung von Auslandsmärkten gefördert. Hoffmeister-Kraut: "Entscheidend ist, dass die Beratungen passgenau auf die Branchen ausgelegt sind, denn deren Durchführung erfolgt durch erfahrene Fachverbände, die individuell auf die Herausforderungen der Unternehmen eingehen können." Das Spektrum reiche dabei von der Neugestaltung eines Einzelhandelsgeschäfts bis zur Neuausrichtung eines Geschäftsmodells.
Im Schnitt wenden die Berater dabei zwei bis drei Tage für ein Unternehmen in einem Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten auf. Grundlage der Beratungsförderung ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer geförderten Kurzberatung.