Personen schreiben im Unterricht Notizen in ihr Ringbuch. Zu sehen sind nur die schreibende Hand, Arm und Block.
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Anmeldung zur Meisterprüfung

Unabhängig von der Anmeldung zu einem Vorbereitungskurs müssen Sie sich nach erfolgter Zulassung für die Meisterprüfungen auch zur Teilnahme an den Meisterprüfungen anmelden. Dies gilt sowohl für Ihren Erstversuch als auch für Wiederholungsversuche. Auch wenn Sie Teile der Meisterprüfung nicht bestanden haben oder Sie von der Prüfung zurückgetreten sind, ist eine wiederholte Anmeldung zwingend notwendig. Planen Sie Ihre Prüfungen, wie es zu Ihrer Lebensituation passt, denn abschließend bestandene Prüfungsteile bleiben immer bestehen.

Sie können davon ausgehen, dass die Prüfungen immer im Anschluss an Ihren Vorbereitungskurs stattfinden. Wir und der zuständige Meisterprüfungsausschuss in Ihrem Handwerk planen die Termine immer in Absprache mit den Vorbereitungsträgern bzw. Meisterschulen.

Bitte beachten Sie die folgenden Anmeldefristen:

HandwerkAnmeldefrist/-en für die Teile I und IIAnmeldefristen für die Teile III und IV
Bäcker-Handwerk15. März oder 15. September15. März oder 15. September
Elektrotechniker-HandwerkFür die Prüfung im Jahr 2025: 31. August 202415. März oder 15. September
Feinwerkmechaniker-Handwerk15. März15. März oder 15. September
Fliesen-, Platten-, Mosaikleger-Handwerk15. September15. März oder 15. September
Fotografen-Handwerk15. September15. März oder 15. September
Friseur-Handwerk15. März und 15. September (bei einzelnen Kursen gelten Ausnahmen)15. März oder 15. September
Hörakustiker-Handwerk15. April und 15. Oktober15. März oder 15. September
Installateur- und Heizungsbauer- Handwerk15. September15. März oder 15. September
Konditoren-Handwerk15. März oder 15. September15. März oder 15. September
Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk15. September15. März oder 15. September
Maler- und Lackierer-Handwerk15. März oder 15. September15. März oder 15. September
Maurer- und Betonbauer-Handwerk15. September15. März oder 15. September
Metallbauer-Handwerk15. März15. März oder 15. September
Orthopädietechniker-Handwerk15. September15. März oder 15. September
Raumausstatter-Handwerk15. September15. März oder 15. September
Stuckateur-Handwerk15. September15. März oder 15. September
Tischler-Handwerk15. März oder 15. September15. März oder 15. September


Anmeldung zur Meisterprüfung

 

Informationen zu den Prüfungszeiträumen finden Sie unter www.hwk-mannheim.de/meisterausbildung.

 

 Angaben zu Ihrer Person

 

 Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber

Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, dass die Kosten für Ihre Meisterausbildung übernommen werden, laden Sie sich das am unteren Ende dieser Seite befindliche "Formular zur Kostenübernahme durch Ihren Betrieb" herunter, lassen es von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen und laden es über das folgende Upload-Feld hoch bzw. reichen dieses nach.

Denken Sie bitte daran, dass Sie zwischen den Kosten für den Besuch der Vorbereitungsstätte und den Prüfungsgebühren der Handwerkskammer unterscheiden müssen. Die hier ggf. eingereichte Kostenübernahme-Erklärung bezieht sich ausschließlich auf die Gebühren der Meisterprüfungen.

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Einwilligungserklärung / Datenschutzbestimmungen

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ausschließlich zur Verwaltung sämtlicher Vorgänge im Rahmen Ihrer Meisterprüfungen und Meisterfeier verarbeitet und gespeichert. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-mannheim.de oder postalisch an Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald (Postfach 12 07 54, 68058 Mannheim) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.

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Weitere Informationen zu Ihrer Meisterprüfung sowie zu Fördermöglichkeiten während und nach Ihrer Meisterausbildung erhalten Sie unter:
 www.hwk-mannheim.de/handwerksmeister