Berufe A-Z - Metallbauer (m/w/d)

Du hast gerne die Wahl und interessierst dich für moderne Technik? Dann ist Metallbauer vielleicht das Richtige für dich. Denn in diesem Beruf kannst du in drei verschiedenen Fachrichtungen tätig werden: Konstruktionstechnik, Metallgestaltung oder Nutzfahrzeugbau. In allen Bereichen kommen reine Handarbeit und hoch technisierten Verfahren zum Einsatz.Beim Herstellen, Prüfen, Instandsetzen und Montieren steht heute der Einsatz modernster Technik immer mehr im Vordergrund. Auch deswegen starten immer öfter junge Frauen ihre Zukunft bei den Metallbauern. Egal, ob es um Fenster, Türen, Treppen, Geländer, Gitter, geschweißte Stahlkonstruktionen, LKW-Aufbauten und Anhänger, Förder-, Schließ- und Fertigungsanlagen oder kunstvolle Metall-Arbeiten geht: Zahlreiche technische Innovationen machen mittlerweile die pure Muskelkraft unnötig und sorgen dafür, dass verstärkt Köpfchen gefragt ist.

Drei Fachrichtungen - drei Chancen


Natürlich kommt auch die Praxis nicht zu kurz: Im Bereich "Konstruktionstechnik" fertigst du Fenster, Türen und Tore aus verschiedenen Materialien und richtest Podeste, Treppen und Hallen ein. Bereits in der Planungsphase bist du dabei wichtiger Partner von Architekten und Bauherren. Mit künstlerischem "Fingerspitzengefühl" bist du in der "Metallgestaltung" richtig. Hier lernst du mit Schmiedeeisen, Bronze und Kupfer zu gestalten oder zu restaurieren. Auf individuelle Lösungen im Großformat kommt es im Fachbereich "Nutzfahrzeugbau" an. Vom Silofahrzeug bis zum Spezialsattelauflieger für den Schwerguttransport gilt es hier, mit Gespür für den besonderen Fall das erworbene Know-how auszuspielen.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:1059,00 €
2. Lehrjahr:1108,00 €
3. Lehrjahr:1189,00 €
4. Lehrjahr:1252,00 €
Gültig ab: 01.05.2023, Tarif

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Metallbauer (m/w/d): 2

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Metallbauer (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!