Berufe A-Z - Naturwerksteinmechaniker (m/w/d)
Mit Steinzeit hat dieses Handwerk nur wenig zu tun: Als Naturwerksteinmechaniker verwendest du modernste computergesteuerte Maschinen, um aus Rohblöcken verschiedene Produkte herzustellen. Neben Platten und Fliesen kreierst du auch Grabsteine, Säulen und Denkmäler. Dabei benutzt du oftmals Hightechmaschinen aber zum Teil auch ganz klassische Werkzeuge wie Hammer und Meißel.Als Naturwerksteinmechaniker bearbeitest du bereits vorgesägte oder behauene Natursteine weiter und stellst unterschiedliche Produkte aus ihnen her. Drei Wege stehen dir dabei offen: In der Fachrichtung Maschinenbearbeitungstechnik arbeitest du meist in großen Werkhallen und stellst mithilfe von programmierbaren Säge-, Schleif- und Fräsmaschinen maßgenau Fliesen, Platten und Massivobjekte her. Entscheidest du dich für den Bereich Schleiftechnik, ist dein Spezialgebiet die perfekte Oberfläche: Damit alles glattgeht, schleifst und polierst du die Produkte sowohl mit Handwerkzeugen als auch mit entsprechenden Maschinen. Dein Arbeitsort könnte dann etwa ein Granit- oder Sandsteinwerk oder ein Naturwerksteinbetrieb sein. Liegt dir eher klassisches Werkzeug, ist die Fachrichtung Steinmetztechnik vielleicht etwas für dich: Hier gestaltest du Wand- und Deckenbekleidungen, aber auch kunstvolle Objekte wie Säulen, Denk- und Grabmäler. Neben hand- und computergesteuerten Steinbearbeitungsmaschinen kommen in Natursteinbetrieben auch verschiedene Handwerkzeuge wie Stockhammer, Knüpfel und Meißel zum Einsatz.
Bringst du den Stein ins Rollen?
Zum exakten Einhalten von Maßen und Ausbessern von Beschädigungen an den Objekten ist Präzision unerlässlich. Wenn du also in der Lage bist, sorgfältig und genau zu arbeiten, hast du bei deinem Chef bestimmt schon bald einen Stein im Brett. Kenntnisse in Werken und Technik sind unter anderem beim Warten der Schleif- und Poliermaschinen nützlich. Und etwas Basiswissen in der Mathematik hilft dir beim Berechnen von Flächen- oder Fugenverschnitt.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 925,00 € |
2. Lehrjahr: | 1025,00 € |
3. Lehrjahr: | 1175,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.