Fünf Reihen unterschiedliche gestapelte Euromünzen. Darauf liegen sieben unterschiedlich große weiße Würfel. Einer trägt die Aufschrift "Fördermittel" die anderen sind mit diversen Symbolen bedruckt.
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Förderprogramm: Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter/innen stärken

Förderprogramm

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium unterstützt ab sofort Handwerksbetriebe mit bis zu neun Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) mit einer Summe von 3.500 Euro pro abgeschlossenem Ausbildungsvertrag, um deren Ausbildungsbereitschaft zu fördern.  Der Antrag muss bis spätestens am 15.02.2023 bei der L-Bank eingegangen sein und das Ausbildungsverhältnis muss zuvor seit mindestens vier Monaten bestanden haben.

Sofern die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, kann die Förderung auch rückwirkend für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.08.2021 beantragt werden.

Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betonte in diesem Zusammenhang die Ausbildungsleistung kleiner Unternehmen: „Gerade diese Betriebe seien es“, so Hoffmeister-Kraut, „die häufig auch Jugendlichen eine Chance auf einen Ausbildungsplatz geben, die es sonst schwer haben beruflich Fuß zu fassen“.

Mit dem Programm, das aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert wird, sollen Unternehmen trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise darin bestärkt werden, weiterhin auszubilden. Damit würdigt das Ministerium auch deren Ausbildungsengagement und betont zugleich die Wichtigkeit, den eigenen Fachkräftenachwuchs zu sichern.

Die Antragsformulare sowie detaillierte Fördervoraussetzungen finden Sie hier www.esf-bw.de



Ansprechpartner

FAQs

Betriebe, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung höchstens neun Mitarbeiter beschäftigen (Vollzeitäquivalente – Auszubildende, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte werden nicht mitgezählt).
Die Fördersumme beträgt 3.500 Euro.
Ja! Die Förderung wird pro abgeschlossenem Ausbildungsvertrag gewährt, sofern die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Es werden Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab dem 01.08.2021 gefördert.
Die Förderung kann auch rückwirkend beantragt werden.
Ja, sofern die Ausbildung ab oder nach dem 01.08.2021 begonnen hat.
Den Antrag sowie die Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des baden-württembergischen Sozialministeriums www.esf-bw.de
Der Antrag ist zu richten an: L-Bank Karlsruhe Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe.
Der Antrag muss spätestens am 15.02.2023 bei der L-Bank in Karlsruhe eingehen. Empfohlen wird, den Antrag möglichst frühzeitig nach Ablauf der vier Monate zu stellen.
Ja, für dieses Ausbildungsverhältnis kann eine Förderung beantragt werden, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag kann frühestens 4 Monate nach Ausbildungsbeginn gestellt werden und muss bis spätestens 15.02.2023 bei der L-Bank eingegangen sein.
Nein, Ausbildungsverhältnisse mit Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) oder mit Ehepartnern werden nicht gefördert.
Ja, denn das Ministerium möchte gezielt die Ausbildung in kleinen Betrieben fördern und damit auch deren Ausbildungsleistung in der Vergangenheit würdigen.
Ausbildungswechsler, die in einem anderen Betrieb ihre Ausbildung fortsetzen, sind grundsätzlich förderfähig, wenn das Ausbildungsverhältnis im neuen Betrieb 4 Monate ungekündigt ist und geplant ist, das Ausbildungsverhältnis regulär fortzusetzen, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Wir empfehlen eine unverzügliche Antragstellung nach Ablauf der 4-Monats-Frist.
Nein, eine weitere Förderung ist ausgeschlossen. Eine zusätzliche Förderung ist für die betreffenden Ausbildungsverhältnisse ausgeschlossen.
Wenn die Ausbildungsvergütung im Rahmen der Umschulung bereits bezuschusst bzw. ersetzt wird, bspw. als SGB-Leistung, ist ein Zuschuss nach dem Förderprogramm "Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter/innen stärken" grundsätzlich nicht möglich.