
Förderprogramm: Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter/innen stärken
Förderprogramm
Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium unterstützt ab sofort Handwerksbetriebe mit bis zu neun Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) mit einer Summe von 3.500 Euro pro abgeschlossenem Ausbildungsvertrag, um deren Ausbildungsbereitschaft zu fördern. Der Antrag muss bis spätestens am 15.02.2023 bei der L-Bank eingegangen sein und das Ausbildungsverhältnis muss zuvor seit mindestens vier Monaten bestanden haben.
Sofern die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, kann die Förderung auch rückwirkend für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.08.2021 beantragt werden.
Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betonte in diesem Zusammenhang die Ausbildungsleistung kleiner Unternehmen: „Gerade diese Betriebe seien es“, so Hoffmeister-Kraut, „die häufig auch Jugendlichen eine Chance auf einen Ausbildungsplatz geben, die es sonst schwer haben beruflich Fuß zu fassen“.
Mit dem Programm, das aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert wird, sollen Unternehmen trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise darin bestärkt werden, weiterhin auszubilden. Damit würdigt das Ministerium auch deren Ausbildungsengagement und betont zugleich die Wichtigkeit, den eigenen Fachkräftenachwuchs zu sichern.
Die Antragsformulare sowie detaillierte Fördervoraussetzungen finden Sie hier www.esf-bw.de
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